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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Olaf19 Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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> ... forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto- Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht.

Mit anderen Worten: Je mieser der Preis, den der Verkäufer erzielt, desto höher ist der Schadenersatz, den er "zum Dank" für den schwachen Abschluss eines ohnehin verkorksten Geschäftes leisten muss - auf welcher Strecke bleibt denn da die Logik??

Wenn ich einen Gegenstand verkaufen will und er geht mir kurz vorher kaputt - was soll ich dann machen? Das gleiche Teil neu kaufen und dem Käufer zum Gebrauchtpreis überlassen, also erst auf der kaputten Ware sitzenbleiben und dann noch draufzahlen? Das ist doch absurd.

CU
Olaf

P.S. @Indronil und Morli: Normalerweise bin ich auch alles andere als ein ebay-Fan, aber hier muss ich die "Plattform" doch etwas in Schutz nehmen. Letztlich kann man das Urteil nur so verstehen, dass es auf alle Formen von Online-Auktionen/-Versteigerungen gemünzt ist - eine "lex ebay" kann und darf es nicht geben (auch wenn gelegentlich absonderliche Wortschöpfungen wie "ebay-Recht" zu lesen sind).

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl