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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Kolti Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Zum einen ist das von Thomas hier nur so reingeworfen,
zum anderen hat niemand das komplette Urteil und den kompletten Sachverhalt.

Falls es jemanden interssiert:
Im Kfz-Markt bei eBay gibt es den sogenannten Reserve-price.
Das bedeutet, der Kauf kommt nicht zustande, wenn diese Schwelle nicht erreicht wird.

Es ist zwar vor dem OLG behandelt worden, aber ich denke, das landet bei irgend einem Bundesgerichtshof.
Hier wird nämlich auch das GG verletzt.

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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl