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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Inwiefern? Olaf19
SmallAl Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Warum sollte es eine Rückzugsmöglichkeit geben ?
Die von Ebay vorgesehenen sind meiner Meinung nach ausreichend.
Außerdem ist ein Trottel, wer nicht lange genug wartet - wenn ich natürlich schon deutlich vor Ende sehen will was ich bekomme, dann muß ich eben per Festpreis (= Sofort-Kaufen) verkaufen oder abwarten.

Da Ebay ein Markt ist, bekomme ich dort den Marktwert -> wenn ich dann das Teil doch nicht liefern kann/will versuche ich es dem Käufer klarzumachen, Schadenersatz in solcher Art (Differenz Martkwert / Höchstgebot) kann es bei einer abgeschlossenen Auktion nicht geben ;-)

Aufgrund so eines "kalte-Füsse" Verhaltens mußte ich mir mal einen Shuttle kaufen, denn der Verkäufer hatte die Auktion vorzeitig beendet und mir somit den Zuschlag erteilt ... (!).

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