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Verbot für strahlungsarme Telefone

Cloude / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Die langlebigen und vergleichsweise strahlungsarmen (also die, ohne pulsierende DECT-Dauerstrahlung) Schnurlostelefone nach den Funkstandards CT1+ und CT2 werden ab 31.12.2008 verboten. Somit droht mir ab diesem Zeitpunkt wohl ein Bußgeld für's Telefonieren mit meinem Siemens-Megaset :-(

Siehe
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Telefon-Handy-Alte-Funktelefone-Betrieb-ab-2009-verboten-_2886995.html

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na Danke!!! maddin5
Cloude jueki „ Zudem stelle der Betrieb ab Januar 2009 einen Verstoß gegen das...“
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Gestern im TV: Ein Typ der Bundesnetzagentur: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ging um ein gestörtes Schnurlostelefon. Hat angeblich benachbarte Frequenzen "berührt". Der Besitzer erhielt eine Rechnung für den Peilwagen in Höhe von 1600,- EUR. Da führte nichts dran vorbei, wegen angeblich klarem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. In diesem Falle hatte dann Philips als Hersteller die Kosten für ihren Kunden übernommen (nach einigem Hin und Her und da sich der NDR eingeschaltet hatte, da Gerätemangel). Ab 2009 dürfte dann die Bundesnetzagentur eine sprudelnde Einnahmequelle haben. Da derzeit in Deutschland noch CT1+Telefone in Millionenanzahl betrieben werden, dürfte ein einziger Peilwagen keine Probleme haben, 1 bis 2 Tausend dieser Schnurlosen im Monat aufzuspüren. (Wieviele dieser Wagen hat die Agentur??)
Und was den Opa betrifft: Unwissenheit...

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