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garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen

signalton / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

grüß euch

sagt mal wie ist das wenn man zb bei ebay oder so was gebrauchtes ersteht und da ist noch gewährleistung vom händler oder garantie vom hersteller drauf : gilt das denn auch für dne gebrauchtkäufer ?

man liest so oft da und da is noch garantie drauf hab aber auch schon gelesen das händler oder hersteller mit secondhandkäufern nix am hut haben wollen.

vielleicht weis ja einer von euch bescheid, danke schon mal

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Antwort out-freyn
Antwort xafford
xafford Brezel „Die Garantie und Gewährleistung gilt immer für das Produkt, nicht für den...“
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Die Garantie und Gewährleistung gilt immer für das Produkt, nicht für den Käufer.
Das ist so nicht richtig. Eine Gewährleistung ist nach BGB gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich wirklich auf das Produkt. Der Hersteller muß diese Gewährleistung erbringen und kann nicht eingeschränkt werden gegenüber den gesetzlichen Vorgaben.
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die er beliebig einschränken kann, er kann auch einschränken, daß diese Garantie nicht übertragbar ist. Er hat absolute Vertragsfreiheit. Nur eines darf er nicht: Die Garantie verweigern, wenn die Einschränkungen nicht Bestandteil des Kaufvertrages war, also nachträglich eine zugesicherte Leistung verweigern.
Steht von vornherein in dem Kaufvertrag oder AGB, daß die Garantie nicht übertragbar ist, so ist dies erst einmal rechtens, da in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt, sofern die Bestandteile des Vertrages nicht gegen geltendes Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.

Wer würde dann wohl noch Jahreswagen kaufen, wenn dann nach einem Jahr keine Gewährleistung/Garantie mehr bestehen würde?

Wie gesagt, die Gewährleistung kann man nicht umgehen, nur bei Gebrauchtartikeln zeitlich beschränken, die Garantie kann er verweigern, wenn dies Vertragsbestandteil war. Was dann natürlich passieren kann ist, daß der Zweitbesitzer den Erstbesitzer der ihm den Artikel verkauft hat, zivilrechtlich auf Minderung oder ähnliches verklagen kann oder den Kauf anfechten, da er ihm dies eventuell verschwiegen hat.

Das Servicedenken hört bei den meisten Händlern da auf, wo es ihm ans Geld geht.
Deshalb ein allgemeiner Rat: Kaufe nicht beim billigsten, sondern beim zuverlässigsten Händler.
Niedrigste Preise UND bester Service sind einfach nicht zu machen.
Man kann als Kunde nur am Geld oder am Ärger sparen.


Vollste Zustimmung.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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