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garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen

signalton / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

grüß euch

sagt mal wie ist das wenn man zb bei ebay oder so was gebrauchtes ersteht und da ist noch gewährleistung vom händler oder garantie vom hersteller drauf : gilt das denn auch für dne gebrauchtkäufer ?

man liest so oft da und da is noch garantie drauf hab aber auch schon gelesen das händler oder hersteller mit secondhandkäufern nix am hut haben wollen.

vielleicht weis ja einer von euch bescheid, danke schon mal

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Antwort out-freyn
Antwort xafford
Brezel signalton „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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Die Garantie und Gewährleistung gilt immer für das Produkt, nicht für den Käufer.
Es ist also egal, wie oft das Teil zwischenzeitlich weiterverkauft wurde.
Voraussetzung ist natürlich, daß man im Besitz der Rechnung ist.

Das die Händler versuchen, den Kunden damit abzubügeln, er sei nicht der ursprüngliche Käufer und habe damit keine Ansprüche mehr, ist LEIDER fast Normalität.
Wer würde dann wohl noch Jahreswagen kaufen, wenn dann nach einem Jahr keine Gewährleistung/Garantie mehr bestehen würde?

Das Servicedenken hört bei den meisten Händlern da auf, wo es ihm ans Geld geht.
Deshalb ein allgemeiner Rat: Kaufe nicht beim billigsten, sondern beim zuverlässigsten Händler.
Niedrigste Preise UND bester Service sind einfach nicht zu machen.
Man kann als Kunde nur am Geld oder am Ärger sparen.


Gruß, Brezel

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Antwort xafford