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garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen

signalton / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

grüß euch

sagt mal wie ist das wenn man zb bei ebay oder so was gebrauchtes ersteht und da ist noch gewährleistung vom händler oder garantie vom hersteller drauf : gilt das denn auch für dne gebrauchtkäufer ?

man liest so oft da und da is noch garantie drauf hab aber auch schon gelesen das händler oder hersteller mit secondhandkäufern nix am hut haben wollen.

vielleicht weis ja einer von euch bescheid, danke schon mal

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fnmueller1 signalton „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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herstellerganrantie bleibt natuerlich bestehen. Ansonsten gilt 2 Jahre Gewaehrleistung bei gewerblichen Haendlern, es sei denn Sie geben einen anderen Zeitraum an (bei gebrauchtware duerfen sie das). Bei privaten Haendlern wird gewaehrleistung eigentlich immer ausgeschlossen.

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GarfTermy signalton „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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wenn du ein gebrauchtes teil mit garantie (restgarantie vom händler/hersteller) kaufst, dann achte darauf, das du die originalrechnung bekommst. damit kannst du deine ansprüche geltendmachen.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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xafford signalton „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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Die Garantie könnte ein Hersteller verweigern, da sie eine freiwillige Leistung ist. Die Gewährleistung kann und darf er nicht verweigern, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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fnmueller1 xafford „Die Garantie könnte ein Hersteller verweigern, da sie eine freiwillige Leistung...“
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wie so oft hier geschrieben braucht man nur die rechnung. Die Garantie ist auch keine freiwillige Leistung, denn man hat für sie bezahlt und ist im gewissen Sinne teil des ursprünglich zustandegekommen Kaufvertrags und auch des Produktes an sich. Der Hersteller kann zwar festlegen wie lange die Garantie dauert und was darunter fällt - einmal zugesichert kommt er da aber nicht mehr raus.

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out-freyn fnmueller1 „wie so oft hier geschrieben braucht man nur die rechnung. Die Garantie ist auch...“
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Die Garantie ist - im Gegensatz zur Gewährleistung - eine freiwillige Leistung des Herstellers, und so werden (im Sinne der Vertragsfreiheit) die Garantiebedingungen des Herstellers Vertragsbestandteil.

So könnte ein Hersteller die Garantie durchaus auf den Ersteigentümer beschränken. Und soweit ich das bisher gesehen habe, wird das wohl auch in einigen Fällen so gemacht.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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xafford out-freyn „Antwort“
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So könnte ein Hersteller die Garantie durchaus auf den Ersteigentümer beschränken. Und soweit ich das bisher gesehen habe, wird das wohl auch in einigen Fällen so gemacht.

Absolut korrekt, sofern diese Einschränkung Bestandteil des ursprünglichen Kaufvertrages war.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Brezel signalton „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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Die Garantie und Gewährleistung gilt immer für das Produkt, nicht für den Käufer.
Es ist also egal, wie oft das Teil zwischenzeitlich weiterverkauft wurde.
Voraussetzung ist natürlich, daß man im Besitz der Rechnung ist.

Das die Händler versuchen, den Kunden damit abzubügeln, er sei nicht der ursprüngliche Käufer und habe damit keine Ansprüche mehr, ist LEIDER fast Normalität.
Wer würde dann wohl noch Jahreswagen kaufen, wenn dann nach einem Jahr keine Gewährleistung/Garantie mehr bestehen würde?

Das Servicedenken hört bei den meisten Händlern da auf, wo es ihm ans Geld geht.
Deshalb ein allgemeiner Rat: Kaufe nicht beim billigsten, sondern beim zuverlässigsten Händler.
Niedrigste Preise UND bester Service sind einfach nicht zu machen.
Man kann als Kunde nur am Geld oder am Ärger sparen.


Gruß, Brezel

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xafford Brezel „Die Garantie und Gewährleistung gilt immer für das Produkt, nicht für den...“
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Die Garantie und Gewährleistung gilt immer für das Produkt, nicht für den Käufer.
Das ist so nicht richtig. Eine Gewährleistung ist nach BGB gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich wirklich auf das Produkt. Der Hersteller muß diese Gewährleistung erbringen und kann nicht eingeschränkt werden gegenüber den gesetzlichen Vorgaben.
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die er beliebig einschränken kann, er kann auch einschränken, daß diese Garantie nicht übertragbar ist. Er hat absolute Vertragsfreiheit. Nur eines darf er nicht: Die Garantie verweigern, wenn die Einschränkungen nicht Bestandteil des Kaufvertrages war, also nachträglich eine zugesicherte Leistung verweigern.
Steht von vornherein in dem Kaufvertrag oder AGB, daß die Garantie nicht übertragbar ist, so ist dies erst einmal rechtens, da in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt, sofern die Bestandteile des Vertrages nicht gegen geltendes Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.

Wer würde dann wohl noch Jahreswagen kaufen, wenn dann nach einem Jahr keine Gewährleistung/Garantie mehr bestehen würde?

Wie gesagt, die Gewährleistung kann man nicht umgehen, nur bei Gebrauchtartikeln zeitlich beschränken, die Garantie kann er verweigern, wenn dies Vertragsbestandteil war. Was dann natürlich passieren kann ist, daß der Zweitbesitzer den Erstbesitzer der ihm den Artikel verkauft hat, zivilrechtlich auf Minderung oder ähnliches verklagen kann oder den Kauf anfechten, da er ihm dies eventuell verschwiegen hat.

Das Servicedenken hört bei den meisten Händlern da auf, wo es ihm ans Geld geht.
Deshalb ein allgemeiner Rat: Kaufe nicht beim billigsten, sondern beim zuverlässigsten Händler.
Niedrigste Preise UND bester Service sind einfach nicht zu machen.
Man kann als Kunde nur am Geld oder am Ärger sparen.


Vollste Zustimmung.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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signalton Nachtrag zu: „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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danke nett von euch

in etwa hatte ichs mir so vorgestellt wollts nur nochmal genauer wissen

vielen dank (:

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Kolti signalton „garantie und gewährleistung bei gebrauchten teilen“
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Zunächst sollte der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung") verdeutlicht werden:

--- Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
--- (Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.

Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z. B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z. B. beim Auto nur auf den Motor). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt.

D. h. es kann gut sein, daß die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen wurde, der Hersteller jedoch eine (freiwillige) Garantieleistung erbringt. Glück gehabt!

Solltest Du ein Produkt ersteigern, für das die Garantiefrist des Herstellers noch nicht abgelaufen ist, ist es ratsam, den Verkäufer vorsorglich um den Kaufbeleg, die Garantiekarte o. ä. zu bitten. Ansonsten könntest es im Garantiefall schwer werden, dem Hersteller zu belegen, daß die Frist noch nicht abgelaufen ist, und Du wärst u. U. auf dessen Kulanz angewiesen ...

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