grüß euch
sagt mal wie ist das wenn man zb bei ebay oder so was gebrauchtes ersteht und da ist noch gewährleistung vom händler oder garantie vom hersteller drauf : gilt das denn auch für dne gebrauchtkäufer ?
man liest so oft da und da is noch garantie drauf hab aber auch schon gelesen das händler oder hersteller mit secondhandkäufern nix am hut haben wollen.
vielleicht weis ja einer von euch bescheid, danke schon mal
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Die Garantie ist - im Gegensatz zur Gewährleistung - eine freiwillige Leistung des Herstellers, und so werden (im Sinne der Vertragsfreiheit) die Garantiebedingungen des Herstellers Vertragsbestandteil.
So könnte ein Hersteller die Garantie durchaus auf den Ersteigentümer beschränken. Und soweit ich das bisher gesehen habe, wird das wohl auch in einigen Fällen so gemacht.