Ich habe mir bei E-Bug ein Tower mit Netzteil bestellt. Nu war das Netzteil aber defekt. (Anderes eingebaut ===> lief).
Also hab ich denen das Netzteil zurückgeschickt, mit der Antwort das es einige Wochen dauern kann.
Nun meine Frage: Hab ich anspruch auf ein Leihgerät während dieser Zeit?
MfG
Surferlebt
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Nein, ist eigentlich nicht üblich. Kannst vielleicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler darf zwar nachbessern, aber leuchtet ja jedem ein, das man auf sowas angewiesen ist, und das umgehend.
Allerdings ist das kein Gerät. Es ist eine Komponente, die selbstständig nicht nutzbar ist sondern in einer anderen Sache untergeht. Wäre jetzt was ganz anderes, wenn es ein Rechner wäre oder ein Notebook.