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Abmahnung wegen fehlendem Impressum???

Brandon_KN / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

ich habe seit längerem eine eigene Homepage, die ich rein privat nutze (paar Bilder und dumme Sprüche *ggg*).
Jetzt habe ich heute gelesen, dass es immer mehr Abmahnbüros gibt, die alle Inhaber von Seiten (auch private!!!) abmahnen wenn auf diesen kein Impressum im Sinne des TDG vorhanden ist. Dass die das bei gewerblichen Sites machen kann ja sein, doch anscheinend machen die das auch bei privaten. Insbesondere, wenn man einen Banner mit Werbung o.ä. drauf hat. Dann würde das nämlich schon wieder was mit Business zu tun haben.

Hat da jemand schon mal Erfahrungen mit gehabt?
Weiß jemand was weiterführendes darüber?
Was muss/kann ich als Privatmann dagegen tun?

Besten Dank für alle Hinweise.

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!!!
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hi olaf...

was die geschichte mit italien, spanien und türkei angeht: ja, updates müssen meines wissen auch abgesegnet werden, außerdem ist in minndestens einem land auch noch vorgeschrieben, daß alle logs für 10 jahre vorgehalten werden, also alle gästebücher, foren, etc. insofern kostet es auch geld, ob die eigentliche registrierung kostet, kann ich dir aber nicht sagen.
was abmahnungen angeht, so gibt es eigentlich recht klare regeln. abgemahnt darf eigentlich nur werden, wenn der abmahnende rechtmäßiger abmahner ist (anwalt) und ein begründetes interesse besteht. das begründete interesse lässt sich folgendermaßen verstehen:
ein anwalt darf abmahnen, wenn er der interessenvertreter eines durch die rechteverletzung geschädigten ist, nicht jedoch in eigenregie. als kleines beispiel, ein anwalt ist vertreter von computerhändler xyz und entdeckt auf der seite des computerhändlers zyx ein fehlerhaftes impressum, so darf er im namen seines klienten abmahnen.
ein anwalt hat einen abmahnverein gegründet, die sich datenschutz zum ziel gesetzt haben und mahnt eine webseite ab, die öffentlich zugänglich personendaten veröffentlichen.
die geschichte mit der denic, internic, eunic, etc ist relativ einfach erklärt, man tritt mit einer website öffentlich auf und verbreitet inhalte. wer etwas veröffentlicht muß mit seinem namen einstehen. mal angenommen ich registriere eine domain "olaf-ist-doof.de" und hänge darauf dein foto aus, deine andresse und vielleicht noch ein paar pikante fotos ;o)...gegen wen wolltest du nun einspruch erheben? okay, man könnte den weg über anzeige und staatsanwaltschaft gehen, aber das würde das ganze unnötig verkomplizieren.
außerdme sind die einträge in den nics auch historisch begründet. das internet wurde nicht mit dem hintergrund erstellt, daß pauline müller fotos ihrer 3 hauskatzen ausstellt, es war als austauschmedium für wissenschaftliche institutionen und unter diesen ist es eben kein problem unter dem namen aufzutreten, allein schon um inhalte zu legitimieren.

gruss xafford

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