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Gewährleistung von Dr. Thomas Lapp (Online-Auktion)

Kolti / 8 Antworten / Flachansicht Nickles
Gewährleistungsrechte der Käufer ?

Bei einer Auktion im Internet kommt ein ganz normaler Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist entweder das Auktionshaus oder der Anbieter der Ware. Handelt es sich um neue Produkte, hat der Käufer die normalen Gewährleistungsrechte, nämlich Wandelung und Minderung. In den AGB wird in der Regel festgelegt, daß dem Verkäufer vorher Gelegenheit gegeben wird, die Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Das ist zulässig. Ist die Sache danach immer noch mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl wandeln, also die Sache gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, oder den Preis angemessen mindern. Diese Ansprüche verjähren in sechs Monaten und können in AGB nicht ausgeschlossen werden.


Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung durch AGB ausgeschlossen werden. Dies wird in der Regel auch gemacht. Allerdings ist der Ausschluss unwirksam, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat.

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