Das ist doch mal was:
Betreff: Geld zurück von der GEZ
Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd.
DM erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden, daß an
diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn
ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem
Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal
ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM - entspr. Euro 58,84)
erstattet werden.
ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998
bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen
zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu
stellen.
GEZ
50856 Köln
Fax.: 0180-551 070 0
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückerstattung von Beiträgen
der je vier Quartale für die Jahre 1997, 1998 und 1999
mit einem Betrag von je DM 9,59 je Quartal.
Ich beziehe mich auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998.
GEZ Nr.:
Name, Vorname:
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PLZ, Ort:
Geldinstitut:
BLZ:
Konto-Nr.: