Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.615 Beiträge

Beschimpfung wie weit darf ich gehen?

berlinger / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie weit darf ich gehen, wenn ich meine Zuschauer auf meiner Website beschimpfe?

Das heisst, kann mich jemand anzeigen? ich meine er muss sich ja meine seite
nicht reinziehen.

bei Antwort benachrichtigen
J-G-W berlinger „Beschimpfung wie weit darf ich gehen?“
Optionen

Wenn Einzelpersonen direkt angesprochen werden (z.B. "Herr Berlinger, sie sind ein geisteskrankes Aschloch") ist dies eine Beleidigung, die geahndet werden kann.
Ein Spruch wie "wer das ließt ist doof" spricht niemanden persönlich an und ist einfach nur doof.
Eine Äußerung über bestimmte Rassen, Volksgruppen, etische Minderheiten, ja unter gewissen Umständen auch Berufsgruppen ist dann auf jeden Fall verboten, wenn sie volksverhetzend, böse verunglimpfend ist und mit der Realität nichts zu tun hat. Das ist aber eine SEHR problematische Sache, siehe das Urteil zu:"Soldaten sind Mörder".
Eins sollte man aber immer bedenken, es ist keinem Klugscheißer verboten, ein Aschloch zu verklagen, auch durch viele Instanzen. Hier muß man dann ggf. viele 10.000,-€ vorstrecken oder einfach aufgeben.
Fazit:
Wer eine solche Seite ins Netz stellt, sollte entweder viel Geld haben, oder bei höchsten Instanzen zugelassener Anwalt sein (die tun das aber nicht) oder eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung seiner Rechtsschutzversicherung haben. Ich bin Versicherungs-Kfm. und kann Dir sagen, die tun das aber auch nicht.
Hinweis: Die ist keine Rechtsberetung, sondern meine persönliche Rechtsauffassung. Rechtsberatung ist verboten!

bei Antwort benachrichtigen