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Morpheus muss vor Gericht: Kein Rechtsschutz

rocknwolf / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

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München (smk) – Morpheus erhält keine Rechtssicherheit gegen Klagen von 28 Film- und Musik-Firmen. Der amerikanische Bezirksrichter Stephen Wilson lehnte am gestrigen Montag einen entsprechenden Antrag der Betreiber-Firma StreamCast Networks ab. Damit wird der Musiktauschbörse ab 1. Oktober diesen Jahres in Los Angeles der Prozess gemacht.

Die StreamCast-Anwälte hatten zusammen mit dem Branchenverband Electronic Frontier Foundation (EFF) argumentiert, dass ein Tauschdienst, der zu legalen Zwecken genutzt werden könne, nicht dafür verantworlich gemacht werden könne, wenn er auch als Umschlagplatz für illegale Kopien dient. Diese so genannte "Betamax defense" geht auf ein Urteil zugunsten von Sony in den 80-er Jahren zurück, als die Film-Industrie den Vertrieb von Betamax-Videorecordern stoppen wollte und dem Elektronik-Hersteller unterlag.

Richter Wilson führte zur Begründung an, dass ein entsprechendes Urteil zugunsten von StreamCast zum jetzigen Zeitpunkt zu voreilig wäre. Vielmehr müsse einem Gericht während einer ordentlichen Verhandlung die Möglichkeit gegeben werden, über den Fall zu entscheiden.

Sowohl StreamCast-Networks-Chef Steve Griffin als auch EFF-Anwalt Fred von Lohmann äußerten sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht von der Ablehnung ihres Antrags. Beide zeigten sich jedoch zuversichtlich, dass die Verhandlung im Herbst mit einem für Morpheus günstigen Urteil schließt.


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