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hatterchen1 gast1000 „Kann böse ausgehen...“
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Zur Not 18 Jahre Zahlmeister!

Da bist du falsch informiert.
Die Unterhaltspflicht endet für Volljährige Kinder erst, mit der ersten abgeschossenen Ausbildung,
oder einem abgeschlossenen Studium. Das Kind muss seinen eigenen Unterhalt erwirtschaften.

Also, lass die Finger von französischen Parisern...Zwinkernd

Gruß

?Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser?. (Sokrates)
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