Zur Not 18 Jahre Zahlmeister!
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Zur Not 18 Jahre Zahlmeister!
Da bist du falsch informiert.
Die Unterhaltspflicht endet für Volljährige Kinder erst, mit der ersten abgeschossenen Ausbildung,
oder einem abgeschlossenen Studium. Das Kind muss seinen eigenen Unterhalt erwirtschaften.
Also, lass die Finger von französischen Parisern...
Gruß
