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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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mawe2 weissnix2 „So einfach einen Autodiebstahl behaupten, um der Haftung zu entgehen, ist schwierig, weil man ein Auto heute nun mal nicht ...“
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Nachdem dann durch einen Sachverständigen nachgewiesen worden war, dass dieses Auto niemals anders als mit dem dazu gehörenden Schlüssel gestartet worden war, wurde der Halter nach § 145 d StGB wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt.

Es gibt doch inzwischen auch Fälle, wo das Funksignal eines Autoschlüssels von Dieben mit geeigneter Hardware abgefangen wurde und dann zum Öffnen und Starten des zu entwendenden Auto genutzt wurde. Ich glaube nicht, dass ein Sachverständiger in solchen Fällen noch zwischen dem berechtigten Nutzer und einem Dieb, der eine 1:1-Kopie benutzt hat, unterscheiden kann.

Speziell im Verkehrsrecht gibt es schon mal skurrile Fälle

Das ist klar.

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