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Grundschuldbriefe und Löschbewilligungen fehlen

Anonym60 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe für eine älteren Person die Unterlagen für die Grundsteuererklärung zusammengesucht und alles beim Steuerberater abgegeben. Als ich einen aktuellen Auszug vom Grundbuch abgeholt habe ist mir aufgefallen, dass dort noch Grundschulden aufgeführt sind. Die sind aber alle schon beglichen worden (ca. 90000 DM nicht €).

Ein Kreditgeber war eine Bank und der andere Kreditgeber war eine GmbH des Arbeitgebers. Letzteres gibt es wohl nicht mehr.

So wie ich das verstanden habe, bekommt man sobald die Schulden beglichen sind den Grundschuldbrief und eine Löschbewilligung ausgestellt. Das hat die Person aber wohl nicht mehr.

Ich habe jetzt im Netz gelesen für die Leute die die Dokumente haben und ihre Immobilie nicht verkaufen wollen heften die Unterlagen einfach ab, aber für Leute die ihre Immobilie verkaufen wollen wird es zum Problem falls die Unterlagen fehlen. Da muss dann das Amtsgericht öffentlich den Verlust der Grundschuldbriefe bekannt geben. Meldet sich da niemand in einem gewissen Zeitraum, dann werden die Schulden für ungültig erklärt.

Die Person denkt daran ihre Immobilie zu verkaufen. Deswegen frage ich. Sollte man das über den Notar jetzt machen oder erst, wenn man die Immobilie (Reihenhaus) verkaufen will?

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luttyy Nachtrag zu: „Ein Käufer will immer lastenfreies Grundbuch, um eventuell eine eigene Grundschuld erstrangig einzutragen. Bank usw. Ich ...“
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Mit "Lastenfrei" meinte ich jetzt aber nur irgendwelche Grundschulden!

Natürlich können andere Lasten, wie Nachbarschaftsrechte, öffentliche Rechte, Gehwegsrechte usw. eingetragen sein, die in der Regel unveränderlich sind..

Gruß

Kein Backup? Kein Mitleid!
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