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"Technisch notwendige Cookies" - wie feststellen?

gelöscht_334070 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, gibt es hier einen Spezialisten (!), der mir erklären kann, wie ich real Kenntnis erlange über sog. technisch notwendige Cookies, die in von mir benutzen Internet-Anwendungen eingesetzt werden?

  1. Es ist eine neue Masche,  pauschal mit nicht näher ausgeführte Hinweise auf Urteile des EuGH und BGH zu operieren. Manchesmal werden sogar die Login-Eingabefelder abgedeckt, ehe man pauschle Hinweise auf "technisch notwendige Cookies" akzeptiert.
  2. Interessant zu wissen wäre auch, wer/welche Institution bestimmt, was technisch notwendig ist.
  3. Gibt es eine allgemein verbindliche Norm oder gelten Meinungen von irgendwelchen Bastlern, ggf. auch solche von speziell übers Arbeitsamt gesuchteStudienanbbrecher, die hoch subventioniert aus dem Sozialtopf zu Auditoren ausgebildet werden um fortan hübsche QS-Urkunden und Zertifiakte verfassen?
  4.  Drei Cookie-Kategorieren werden genannt, lediglich die erste von wegen "technisch notwenidig" lässt sich nicht weiter anzeigen und hat einen nicht löschbaren voreingestellten Haken.  Dabei soll gerade diese Methode vom BGH (angeblich) verworfen worden sein.
  5. Aus diversen Datenschutz-Aufsichtsbehörden ist bisher dazu leider keine Stellungnahme zu bekommen.  Die angesprochenen leiden offenbar alle zusammen an "Corona" und haben ihre Betriebe für Informationen an den dummen Bürger dicht gemacht.

Mit Gruß

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gelöscht_334070 Nachtrag zu: „Einverstanden! Es war auch keine Diskussion , sondern auf meine klare Frage an Spizialisten wie üblich Gegenfragen ...“
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Nachtrag

Soeben eingetroffene Strellungnahme eines renommierten Fachanwalts für IT-Recht:

"Ihre Frage hat seine Berechtigung. Auch wenn in der Politik häufig fachlich wenig kompetente Menschen über technische Sachen entscheiden, wird die Frage, ob ein Cookie technisch notwendig ist, im Fall eines Gerichtsverfahrens wohl von einem vereidigten Sachverständigen beurteilt werden. Dieser muss eine angemessene Qualifikation vorweisen (Informatikstudium etc.)"

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Alles klar. winnigorny1