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Unrechtmäßige Verwaltungsvollstreckung

jofri62 / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

"Im September gab es einen Rückschlag für die "GEZ": Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. "Verwaltungsvollstreckungen" wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig. Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen nun den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen."

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-gez-ist-ein-unternehmen-keine-behoerde-zwangsvollstreckungen-sind-unrechtmaessig-a1940654.html?utm_source=Meistgelesen&utm_medium=InternalLink&utm_campaign=ETD

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