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Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten

Michael Nickles / 4 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: Pixabay)
(Originalmitteilung) Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro.

Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB nur 0,14 Euro. Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1.7.2012 reduzierte Sätze.

„Der jetzt beschlossene Gesamtvertrag ist ein gutes Ergebnis für alle Seiten. Die Unternehmen haben endlich Planungssicherheit“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Nicht zuletzt profitieren die Verbraucher durch niedrigere Preise.“ Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert. 

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig. 

Bitkom begrüßt das Ergebnis ausdrücklich. Das zugrundeliegende System der Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien ist aus Bitkom-Sicht hingegen obsolet und seit Jahren nicht mehr geeignet. „Urheber müssen angemessen kompensiert werden. Urheberrechtliche Abgaben können dies in Zukunft aber nicht mehr gewährleisten. Im Digitalzeitalter entstehen innovative Produkte einfach viel schneller als vor 50 Jahren“, so Rohleder. Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden. Dies verursache hohe Verwaltungskosten sowie eine dauerhafte Rechts- und Planungsunsicherheit bei allen Beteiligten. „Die Verbraucher sind letztlich die Leidtragenden, weil sei die Kosten für ein gänzlich intransparentes System tragen.“

Aus Bitkom-Sicht sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

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The Wasp winnigorny1 „Du vergleichst in deinem Eifer, andere zu verletzen und zu beleidigen, dummerweise Äpfel mit Birnen, denn Justiz und ...“
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Aber beim Urheberrecht handelt es sich um privatwirtschaftliche Interessen und die haben nichts mit Steuern und Staat zu tun.

Der selbe Unfug. Der Staat regelt das Urheberrecht und damit auch, was die GEMA darf und sogar tun muss, nämlich die Interessen der Urheber wahrnehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html

Du kannst die GEMA verstaatlichen, wenn dir das lieber ist, an den Abgaben ändert das aber gar nichts.

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