Windows 10 2.312 Themen, 29.685 Beiträge

Genau! :- gelöscht_84526
hatterchen1 gelöscht_84526 „Das Urteil des BGH ist aus dem Jahr 2014, damit wesentlich neuer . Heißt es doch im Artikel bei Golem: Die europäischen ...“
Optionen

Ich würde mir ja Bier und Chips holen um eurem Disput zu lauschen, aber das Thema ist so flüssig wie nur irgendetwas.

Wenn meine Kiste täglich mit Mutti telefoniert und Mutti bedankt sich noch dafür, stelle ich mir absolut nicht die Frage nach legal, illegal oder scheißegal.
Bei der Daten-Sammelwut von Microsoft sollte es doch ein leichtes sein, illegale Systeme zu erkennen und lahm zu legen.
Wenn MS darauf verzichtet, OK, wen juckt das.
Außerdem, was legal und illegal ist, stellen im Zweifelsfall immer noch die Gerichte fest und nicht selbst ernannte Bewahrer der Legalität auf Nickles.

Die ergangenen Urteile des OLG Frankfurt, des EuGH und des BGH sind übrigens nicht allumfassend, sondern treffen nur auf bestimmte Arten von Volumen-/Kauflizenzen zu.
Die Einschränkungen darf sich aber jeder selber rauspicken...Zwinkernd

?Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser?. (Sokrates)
bei Antwort benachrichtigen