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Störerhaftung vom Tisch?

Racingfreak / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin, Leute

hab eben erfahren, daß die 3.Änderung des TDG beschlossen sein soll. Ich würde gern einen Gastzugang für Passanten ermöglichen, in der Hoffnung daß es möglichst viele tun und ich auch davon profitieren kann.

Habe ich dann wirklich nichts zu befürchten, oder sind da wieder andere juristische Fallstricke zu beachten??

Danke!

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Borlander hatterchen1 „Hallo, da habe ich jetzt gewisse Verständnis Defizite. Du bis privater Nutzer mit einer so großen Bandbreite, dass Du ...“
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Mein WLAN hat, aus der Wohnung heraus, eine Reichweite von ca. 10 Meter selbst mit Repeater. Daraus schließe ich, ich müsste Bänke vor meinem Haus aufstellen und Parkplätze einrichten, um Passanten mein WLAN zur Verfügung stellen zu können.

Das ist kein Problem. Geh einfach mal nachts an einem Apple-Store vorbei: Da findest Du dann i.d.R. eine größere Anzahl von (wahrscheinlich) Obdachlosen mit Ihren Mobiltelefonen direkt am Fenster stehen.

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