Namen sind Schall und Rauch... :-)
        
        
          Dann hätte die Domain also genau so gut klopapier.de heißen können – war ja nix Gescheiteres mehr frei? Also das glaubst du doch selbst nicht.
        
        
          Aber egal, wie das nun heißt: Es ist grundsätzlich kostenfrei.
        
        
          Zitat aus deinem Link:
        
        
          "Nach § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann Beteiligten eine Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 € auferlegt werden. Missbräuchlich kann die Einlegung von Verfassungsbeschwerden oder anderer Rechtsmittel dann sein, wenn der kostenfreie Zugang zum Bundesverfassungsgericht leichtfertig dazu missbraucht wird, von vornherein offensichtlich aussichtslose Anträge zu stellen"
        
        
          – mich würde es nicht wundern, wenn die hier angesprochene Beschwerde so eingestuft werden würde. Aber warten wir es ab.
        
        
          CU
          Olaf