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News: Rundfunkverweigerin Sieglinde Baumert ist wieder frei

ARD/ZDF: MDR hat Antrag auf Haftbefehlserlass zurückgezogen

Michael Nickles / 25 Antworten / Flachansicht Nickles
Qualitätsjournalismus: Es ist vor der Haustür des MDR passiert, der MDR ist selbst unmittelbar verwickelt, aber MDR-Online kenn den Vorfall "Sieglinde Baumert" nicht.

Das ging flott: gerade erst schaffte es die Rundfunkzwangsgebührverweigerin Sieglinde Baumert aufgrund ihrer Inhaftierung in die Publikumspresse, schon ist sie auch raus aus dem Knast. 61 Tage saß die Thüringerin in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz weil sie sich im Rahmen des "Streits" mit dem "Service" auch in letzter Instanz konsequent weigerte dem Gerichtsvollstrecker eine Vermögensauskunft zu erteilen.

So eine Vermögensauskunft ermöglicht einem Gerichtsvollstrecker die Eintreibung mit der für ihn bequemsten Methode, beispielsweise durch Pfändung des Kontos. Eigenmächtig ermitteln dürfen Gerichtsvollstrecker Kontennummern aber aufgrund des Datenschutzes (der existiert tatsächlich ein bisschen!) nicht.

Überraschend wie die Freilassung ist auch der Grund, den der Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen erklärt hat: der MDR hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen.

Michael Nickles meint:

Auch wenn durchaus viele das anders sehen: Sieglinde Baumert hat die Sache durchgebissen und damit viel bewegt. Und zwar das jetzt drüber geredet wird. Unter anderem die Welt hat über den Vorfall berichtet und inzwischen auch die Bild, RP-Online und die Berliner Morgenpost.

Warum hat der MDR den Antrag auf Erlass des Haftbefehls eigentlich zurückgezogen? Brennt da einem der Sichselbstbereicherer vielleicht der Arsch? Zu spät: Sieglinde Baumert hat ihren Fall in die Presse gebracht und jetzt wird drüber geredet. Weitere Berichte werden gewiss nicht lange auf sich warten lassen.

Lustig dürfte jetzt auch werden, wie beziehungsweise ob der MDR an seine Kohle von Sieglinde Baumert gelangen will. Die härteste Maßnahme - die Erzwingungshaft - ist jetzt schließlich vergurkt. Und wie will der "Service" jetzt mit den aktuell auf 4,5 Millionen geschätzten Beitragsverweigern vorgehen?

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Markus Klümper Borlander „Bevor es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt hat der Verurteilte aber noch verschiedene andere Möglichkeiten: ...“
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Da täuscht Du Dich leider. Es genügen eine leere Geldbörse, und Willkür im Amt. Ich kenne aus meinem Umfeld einen Fall, wo jemand genau in diese Mühle geraten ist und sich mit seinen Jobs so gerade über Wasser gehalten hat. Er wollte Sozialstunden ableisten und seine Vorschläge waren alle gesetzeskonform, wurden aber rundweg abgelehnt. Dabei ging es einerseits um die Wochenstunden, andererseits um die Verwendung. Was das Amt damals mit dem armen Kerl gemacht hat, war eine Riesenverarsche. Das war wirklich schon Rechtsbeugung im Amt.

Was die Rentenversicherung betrifft: Es ist sicherlich nicht einfach und bedarf diverser Fristen und Übergangslösungen. Es kann aber einfach nicht, dass z.b. bei Selbständigen die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer ein Kriterium ist. Insbesondere wenn den exakt gleichen Job viele ausüben, die nicht in der HWK sind und letztere nichts unternimmt. Eine Riesenfarce.

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HAHA!!! SCNR - fakiauso