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Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"

cbrueggenolte / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Nickels.de Mitglieder,

ich bin schon seit heute früh auf der Suche nach einer Antwort, kann aber nicht so richtig was finden, daher probiere ich es mal hier, in der Hoffnung das mir geholfen werden kann.

Und zwar geht es um folgendes:

Ein Freund von mir erstellt seit Jahren die Logos für unsere Feiern und Veranstaltungen. Er ist ein guter Zeichner und Grafiker. Dafür benutzt er Corel Draw. Jetzt hat er sich einen neuen PC gekauft und seine CD Version 4 läuft halt nicht mehr unter Win10. Er möchte jetzt gerne aktualisieren, doch schaudert vor dem Preis von knapp 700 Euro für eine neue Version.

Eine Home & Student Version würde nur 80 Euro kosten, allerdings ist hier der Hinweis das diese nicht zur kommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Doch was bedeutet das jetzt genau?

Wenn er das Logo mit dieser Software zeichnet und digitalisiert und es mir/uns kostenfrei überlässt, ist das ja in Ordnung. Dürfen wir dann diese Grafik nehmen und auf Gläser drucken und diese dann verkaufen? Der Erlös wird verwendet zur Kostendeckung der Feier, der Gewinn wird zu 100% gespendet.

Ist das mit der "Keine kommerzielle Nutzung" Lizenz vereinbar? 

Wenn ihr da vielleicht den ein oder anderen Artikel habt den ich mir durchlesen kann, um so besser. Ich habe bestimmt nach den falschen Schlagwörtern gesucht.

[UPDATE] -----

Den folgenden Absatz habe ich auf der Homepage von Corel gefunden: 

http://www.corel.com/de/eula/

ANHANG ZU STUDENT AND TEACHER EDITION, HOME AND STUDENT EDITION UND HOME EDITION. WENN DIESE SOFTWARE KLAR ALS STUDENT AND TEACHER, HOME AND STUDENT ODER HOME EDITION GEKENNZEICHNET IST, GILT FÜR IHRE NUTZUNG IN ERGÄNZUNG ZU DEN BESTIMMUNGEN DER EULA DIESER ABSATZ. BEI WIDERSPRÜCHEN ZWISCHEN DEN ANDEREN BESTI MUNGEN DIESER EULA UND DIESEM ABSATZ IST DIESER ABSATZ MASSGEBLICH. SIE DÜRFEN EINE KOPIE DIESER STUDENT AND TEACHER, HOME AND STUDENT ODER HOME EDITION-SOFTWARE ZUR PRIVATEN UND NICHTGEWERBLICHEN NUTZUNG AUF BIS ZU DREI (3) COMPUTERN AN IHRER ADRESSE GLEICHZEITIG INSTALLIEREN UND VERWENDEN. DIESE SOFTWARE DARF AUSSCHLIESSLICH ZU PRIVATEN ZWECKEN IN EINER NICHT GEWERBLICHEN UMGEBUNG VERWENDET WERDEN.

Wir sind ein kleiner Verein ohne Gewerbe oder gewerbliche Umgebung.

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Vielen Dank und schöne Osterfeiertage.

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joseph3 cbrueggenolte „Begriffsserklärung Software "Keine Kommerzielle Nutzung"“
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Hallo cbrueggenolte,

so wie du den Fall schilderst, sehe ich kein Problem. Ich bin zwar kein Jurist, kenne mich aber im Steuerrecht aus und wende mal zur Definition "gewerbliche Umgebung" die vier Merkmale des umsatzsteuerlichen Unternehmers an:

  • selbständig
  • nachhaltig
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Einnahmenerzielungsabsicht

Wenn dein Freund für seine Designer-Tätigkeit niemals Geld einnimmt, ist er kein Unternehmer und damit Privatperson. Was der Verein mit dem Logo anstellt, kann nicht auf den Freund durchfärben (sofern der Verein nicht der verlängerte Arm deines Freundes ist).

Noch ein Tipp: Dein Freund soll sich auch keine Zuwendungsbestätigung für eine Sachspende ausstellen lassen, diese würde nämlich auf seiner Seite einen fiktiven Umsatz auslösen und damit für die Einnahmenerzielungsabsicht sprechen.

Beste Grüße
Joseph

Wer buckelt, eckt nie an und wer kriecht, kann nicht stolpern.
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