Bekannt werden erste Kündigungen von Mietern kommunaler Wohnungen
      
        wegen Eigenbedarfs, um Flüchtlinge unterbringen zu können.
        
        Der Deutsche Mieterbund rät, diese Kündigungen nicht hinzunehmen, da dafür
      
keine Rechtsgrundlage besteht. Nur natürliche Personen dürfen Eigenbedarf
anmelden.
