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Ruhendes Verfahren

christian t / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe heute Post bekommen vom Verwaltungsgericht.
Die Kammer hat in zwei Parallelverfahren die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge bejaht wobei in beiden Verfahren Berufung eingelegt wurde.

Nun regt das Gericht an mein vorliegendes Verfahren bis zu einer Entscheidung des OVG Bremen in den Parallelsachen zum Ruhen zu bringen. In diesem Fall würde das Verfahren nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts fortgesetzt.

Ich steige durch das ganze Fachchinesisch nicht ganz durch und frage mich ob mir irgendwelche Nachteile dadurch entstehen würden wenn ich dem zustimme. Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Grüße
Christian

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christian t Max Payne „Ruhendes Verfahren heißt: Bevor es in Deiner Sache weitergeht ...“
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Ich schicke die Antwort Montag ans Gericht.

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