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News: Sonderschicht für Lachsäcke

Internet-Entwicklungsland BRD: WLAN-Störerhaftung bleibt problematisch

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: mn)

Wer seinen Internetzugang auch von Dritten nutzen lässt, gar ein offenes WLAN betreibt, riskiert sich strafbar zu machen. Zur sogenannten "Mitstörerhaftung" hat es bereits diverse Gerichtsurteile gegeben, Rechtssicherheit hat bislang keines gebracht.

Das Problem betrifft nicht nur Privatmenschen, die ihr WLAN teilen wollen sondern auch Einrichtungen wie Internet-Cafes.

Die Bundesregierung arbeitet seit einiger Zeit an einem Gesetzesentwurf um eine bessere Reglementierung zu schaffen. Jetzt wurde der Gesetzesentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht und sorgt für heftige Diskussionen.

Durchaus erkannt hat Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dass "Deutschland bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots derzeit noch mit angezogener Handbremse fährt". Der neue Gesetzesentwurf soll das ändern, ein breites Angebot an kostenlosem WLAN schaffen, den Betreibern Rechtsicherheit verschaffen. Der aktuelle Referentenentwurf beschreibt unter anderem, wie WLAN-Betreiber eine eigene Haftbarkeit für Rechtsverletzungen anderer ausschließen können.

Geschäftsmäßige Anbieter müssen ihre Router generell verschlüsseln. Weiter müssen sie sich von Nutzern ihrer WLANs explizit versichern lassen, dass diese keine Rechtsverletzungen vorhaben. Als diesbezügliche Bestätigung soll ein "Klick" auf eine entsprechende Erklärung ausreichen. Privaten WLAN-Anbietern wird auferlegt, dass sie ihre Nutzer namentlich kennen müssen.

Der Gesetzesentwurf der die Verbreitung von WLAN-Hotspots fördern will, versucht gleichzeitig auch den Spagat, Urheberrechtsverletzungen besser verfolgbar zu machen. Betroffen sind hier die sogenannten "Hostprovider", die fremde Inhalte für Dritte speichern. Besteht deren Geschäftsmodell ganz überwiegend in der Verletzung von Urheberrechten, profitieren sie nicht von der neuen Gesetzgebung, sind haftbar. Ausreden, man sei für verübte Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, fallen also flach.

Der komplette Entwurf im PDF-Format kann hier gesaugt werden.

Michael Nickles meint:

Moment, ich dreh erstmal den Lachsack leiser. So. Jede Idee den Mist mit der "Störerhaftung" zu klären ist zwar gut, die Umsetzbarkeit des neuen Gesetzesentwurfes ist allerdings sehr fraglich. Bei der Ausarbeitung waren vermutlich "Vollprofis" am Werk - oder es hapert einfach an kapierbarer Erklärung.

Wie bitte soll ein Privatmensch sein WLAN offen zugänglich machen und gleichzeitig die Namen aller kennen, die es nutzen? Warum es für gewerbliche Nutzung (beispielsweise in Cafes, Restaurants) andere Regeln als in heimischer Umgebung geben soll, ist ebenfalls fragwürdig. Unkapierbar ist auch, wie sich Verschlüsselungszwang bei Routern mit öffentlich zugänglichen Hotspots sinnvoll vereinen lassen soll.

Immerhin besteht Hoffnung: es ist erst ein Entwurf.

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mi~we Michael Nickles „Internet-Entwicklungsland BRD: WLAN-Störerhaftung bleibt problematisch“
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bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots

gehört meine Heimatstadt dann ja schon fast zur deutschen Avantgarde:

http://freifunk-dueren.de/

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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