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News: Fast unbemerkt

ARD / ZDF - Conrad, Netto und ATU klagen gegen Zwangsbeitrag

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles
Conrad Unternehmenszentrale in Hirschau. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Zu den bislang bekannten gewichtigen Gegnern des Zwangsrundfunkbeitrags aus der Unternehmerecke zählen die Drogeriekette Rossmann und der Autovermieter Sixt. Jetzt gesellen sich ein paar weitere hinzu.

Laut Bericht der Mittelbayerischen wehren sich auch diese Unternehmen gegen die Zwangsabgabe: Netto Markendiscount, Auto-Teile-Unger (A.T.U), Conrad Electronic SE und Conrad Electronic Wernberg.

Da es um die gleiche Sache geht, hat das zuständige Verwaltungsgericht Regensburg einen gemeinsamen Termin veranlasst. Das passiert am morgigen Mittwoch.

Michael Nickles meint:
Möglicherweise knifflig und speziell im Fall Conrad. In den Filialen stehen auch jede Menge Fernseher rum, auch wenn sie nur für den Verkauf bestimmt sind. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Tonne auf, neues Schandurteil rein, Tonne zu. Im Fall der klagenden Unternehmen geht es bekanntlich um eine besonders absurde Situation. Die sollen genau wie Privathaushalte pauschal für alle ihre Betriebsstätten und Fahrzeuge blechen.

Dass Rossmanns oder Nettos Mitarbeiter in den Filialen während der Arbeit Fernsehgucken oder Radiohören bezweifle ich schwer

In der Automobil-Ecke soll der Kassierwahnsinn inzwischen wohl gar so weit gehen, dass Autohäuser selbst für unverkaufte Ausstellungs-Fahrzeuge blechen sollen.

Gerade in diesen Fällen ist es schon arg bei den Haaren herbeigezogen, alleine für die Möglichkeit einer Rundfunknutzung pro Geschäftstelle und Auto zu kassieren. Was mich übrigens wundert ist, dass ich auf die neue Klage von Netto, Conrad und Co eigentlich nur zufällig gestoßen bin. Außer der Mittelbayerischen hat bislang wohl niemand drüber berichtet.

Damit zähle ich jetzt also 5 (fünf!) große/mittelgroße deutsche Unternehmen. Ist das alles? Was ist mit Aldi, Lidl und so weiter? Blechen die einfach, ist es ihnen schnuppe? Sind sie zu faul zum Klagen?

Für uns Privatleute haben die Klagen der großen Unternehmen gewiss keine direkte Bedeutung. Die kämpfen wohl hauptsächlich in eigener Sache, wehren sich unsinnige Zahlungen leisten zu müssen.

Indirekt sind die Klagen (und die erwartungsgemäßen Schandurteile) jedoch auch für uns bedeutsam. Das morgige Verfahren in Regensburg ist gewiss das erste, bei dem der neue Sprengstoff gezündet wird, den uns der Bundesfinanzminister als Weihnachtgeschenk überreicht hat: das vernichtende Gutachten zum Zwangsrundfunkbeitrag.

Gewiss diskussionswürdig scheint mir übrigens zunehmend, dass Sammelklagen hierzulande bekanntlich nicht möglich sind. Sammel-"Schandurteile" sind es aber offensichtlich sehr wohl.

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Es wird langsam auch in die Köpfe bislang noch ablehnender Richter vordringen, dass diese Abgabe in Wahrheit eine Wohnungs- bzw. Betriebsstättensteuer ist. Eine Tochter von mir lebt seit vielen Jahren in Kalifornien, hat dort sogar ein eigenes Haus oberhalb von Escondido, hier aber auch noch im Haus meiner Schwester eine Wohnung, die sie nachweislich seit Jahren nicht mehr betreten hat. 
Vertreten durch meine Schwester klagt meine Tochter seit langem gegen die "GEZ". Den beiderseitigen Schriftsätzen nach sieht es gut aus für die Klage. Das Gericht hat sogar einen Vergleichsvorschlag zugunsten meiner Tochter unterbreitet, der von der "GEZ" hingenommen werden wollte, aber ganz bewusst von meiner Tochter/Schwester abgelehnt wurde. Sie wollen ein Urteil.

Nur: Das Gericht erfindet immer neue Beweiserhebungen und "Erörterungstermine", um sich vor einem Urteil drücken zu können. So schleppt sich die Sache hin und hin und her. 
Man wird sehen.
Meine Schwester genießt die Sache und will sehen, wie weit das noch getrieben wird. 

So lange, wie meine Tochter weiter abwesend ist. wird der Rundfunkbeitrag als "Steuer" behauptet, was der "GEZ" überhaupt nicht schmeckt. Was aber, wenn eine Wohnung existiert, doch dauerhaft niemand (obgleich dort gemeldet oder als Eigentümer eingetragen) in ihr wohnt, ist der "Rundfunkbeitrag" anderes als die Besteuerung einer Wohnmöglichkeit? Die "GEZ" beruft sich darauf, meine Tochter sei an der Anschrift ja "weiter" noch gemeldet. Abgesehen davon könne sie z.B. das WDR-Radio über das Internet jederzeit live hören, es stünde ihr mithin zur Verfügung. 

WDR-Radio im Internet

Dann, so argumentiert meine Tochter. solle der WDR seine Forderung doch in den USA eintreiben.

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