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News: Gegen Missbrauch und Cybermobbing

Neue Strafgesetzänderung schränkt Fotoveröffentlichungen ein

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles
Party-Foto von 2000. Heute eventuell verboten. (Foto: mn)

Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet gelten ab sofort verschärfte Regeln, wer sie nicht kennt, kann sich strafbar machen.

Hintergrund sind recht plötzlich aufgetretene Änderungen des Strafgesetzbuches, die auch Fotoveröffentlichungen betreffen.

Die von Bundesjustizminister Heiko Maas angeregten Gesetzesänderungen sind bereits am 26. Januar 2015 in Kraft getreten.

Grundsätzlich geht es um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Die Veröffentlichung von Fotos nackter Personen unter 18 Jahren ist nun verboten, wenn dies gegen Bezahlung erfolgt.

Bislang waren nur pornografische Abbildungen verboten, jetzt betritt es generell "Nacktheit". Bundesjustizminister Maas will mit seinem "Gesetz zum besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch" eindeutig klarstellen, dass "mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen niemand Geld verdienen darf".

Eine weitere Neuregelung soll für einen besseren Schutz vor Cybermobbing sorgen. Verboten ist es ab sofort auch Fotos zu veröffentlichen, die Personen in einer herabwürdigenden, hilflosen oder ähnlichen Weise zeigen. Die komplette Gesetzesänderung kann hier als PDF eingesehen werden.

Michael Nickles meint:

Minderjährige vor Missbrauch schützen ist selbsterklärend richtig, da gibt es nichts zu diskutieren. Dennoch ist die neue Gesetzesänderung knifflig. Seit einigen Jahren haben wir bereits ein verschärftes Strafrecht, das Jugendpornografie verbietet.

Heikel sind dabei bereits Abbildungen mit Personen, die ein jugendliches Erscheinungsbild haben, tatsächlich bereits volljährig sind. Auch das kann prinzipiell strafbar sein. Und was ist, wenn jetzt sogenannte "Scheinjugendliche" auf einem Foto halbnackt zu sehen sind?

All das wird sich mit vernünftiger Betrachtung gewiss halbwegs gut beurteilen lassen. Viel kniffliger dürfte es aber bei der Neuregelung zum Schutz vor Cybermobbing werden. Klar ist es gut, wenn Fotos "hilfloser" Personen verboten werden.

Was aber machen mit typischen Partyfotos, bei denen offensichtlich betrunkene "Hilflose" drauf sind? Wann fängt der Begriff "herabwürdigend" exakt an? Erste Gerichtsurteile/Interpretationen dürften spannend werden. Wichtig für alle, die Bilder im Netz veröffentlichen (oder überhaupt welche anfertigen) ist jetzt auf jeden Fall, dass sie eventuell strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Nickles PC-Tuning-Report 2001, Seite 18.

Langjährige Nickles-Leser werden das Foto aus dieser News vermutlich kennen. Es war seit dem Nickles PC-Tuning Report 2001 längere Zeit das Aufmacherbild vom "Contra Nepp"-Kapitel.

Das Foto entstand im Juni 2000 auf einer Party und es war nicht gestellt.

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lol Tom West
Borlander Michael Nickles „Neue Strafgesetzänderung schränkt Fotoveröffentlichungen ein“
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Interessanter Kommentar zum Zusatandekommen solcher Gesetzesänderungen von einem Vorsitzenden Richter des BGH:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht/komplettansicht

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Volle Zustimmung neanderix