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Die kleinen Ausnahmen

jueki / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Als ich eben diesen Bericht las:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/mindestlohn-lkw-fahrer-101.html

- fiel mir eine kürzlich gesehene Karrikatur wieder ein.

Passt doch! Und es wird weitergehen. Sollte man allerdings in diesem oder jenem fall tatsächlich keine Ausnahme hinzufügen können, wird es sicher Umwege geben.
Die Herren Ausbeuter sind da sehr erfinderisch.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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mawe2 jueki „Die kleinen Ausnahmen“
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Ich verstehe ja Deine grundsätzliche Kritik an den Ausnahmen. Aber...

Beim Transitverkehr den Mindestlohn des jeweiligen Landes zu fordern, ist doch  - wie so vieles bei der Mindestlohnregelung - völliger Unfug!

Man stelle sich vor, ein Spediteur fährt von (z.B.) Polen über Deutschland - Luxemburg - Frankreich nach Großbritannien.

Soll der Arbeitgeber dann für die Strecke durch Deutschland den deutschen, durch Luxemburg den luxemburgischen, durch Frankreich den französischen und durch Großbritannien den dortigen Mindestlohn zahlen? Das ist doch vollkommen absurd!

Sollen Fluggesellschaften ihren Angestellten auch den jeweiligen Tariflohn der überflogenen Länder zahlen? Dann verdient die Lufthansa-Flugbegleiterin auf dem Weg nach China fast gar nichts!

Irgendwo muss die Prinzipienreiterei auch mal an eine Grenze (im wahrsten Sinnen des Wortes) stoßen.

Gruß, mawe2

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