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Die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Elektrobranche

schmidt.prinfo / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit dem Aufstieg des Internets und der daraus resultierenden, rapiden Verbesserung mobiler Technologien haben sich in der Elektronikbranche viele Neuerungen ergeben. Viele neue Gründungen, Studiengänge oder Freiberufler verdanken ihre Entstehung und ihre weitere, positive Entwicklung den vielen neuen Produkten und Möglichkeiten von Internet und Mobiltechnologien.

Aufgrund der steigenden Anzahl der Bewerber auf den verschiedenen Märkten der Elektrobranche wuchs auch der Wettbewerb. Die Dienstleister wie Elektrofachmärkte, Webshops, Blogs oder Elektrofachmagazine, Handwerksbetriebe aus dem Bereich oder Ausbildungsstätten aller Art versuchten, durch Dumpinglöhne in ihrer Branche gegen die Mitbewerber zu bestehen. Doch ab dem 1. Januar 2015 gilt in der Bundesrepublik Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ähnliche Regelungen gab es bereits vorher in 21 Staaten der Europäischen Union (EU). Was bringt diese Novelle für Vor- und Nachteile für Unternehmer und Arbeitgeber aller Art in unserem Land mit sich?

Nachteile und Ausnahmen

Zunächst klingt die Regelung vorteilhaft. Doch zahlreiche Gesetzesschlupflöcher und Ausnahmen verkomplizieren die Sachlage für Verantwortliche in der Elektronikbranche. Daher bieten viele Dienstleister in gedruckter Form oder im Internet Ratschläge für die Arbeitgeberseite an, wie etwa das kostenlose eBook „Der Mindestlohn kommt – und mit ihm viele Probleme“ der Entwickler von Lexware (Download hier als Pdf).

Laut Informationen dieser Seite und vieler anderer Quellen sollen rund 4 Millionen Beschäftigte hierzulande von der staatlich vorgeschriebenen Lohnuntergrenze Vorteile haben. Doch es gibt zunächst Ausnahmeregelungen. Erst ab dem 1.1.2018 muss der Mindestlohn ohne Ausnahme eingeführt werden.

Für Selbstständige, wie die Gründer von Computer-Webshops oder Elektrofachbetrieben, gilt der Mindestlohn nicht. Viele Angestellte werden daher dazu angehalten, selbst in eine Selbstständigkeit zu wechseln, was für Laien oder wenig qualifizierte Kräfte allein ein Problem darstellt. Zudem liegt keine echte, sondern eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn solche Menschen nur für eine andere Körperschaft arbeiten. Wenn ein Auftrag beispielsweise vollständig an ein ausländisches Subunternehmen vergeben wird, tritt der Mindestlohn ebenso nicht in Kraft. Wichtig ist jedoch, dass er grundsätzlich auch für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland gilt.

Unternehmen können nach Paragraf des Mindestlohngesetzes übrigens auch haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wissen, dass ein von ihnen beauftragtes Nach- oder Subunternehmen weniger als den Mindestlohn zahlt. Daher zählt in Zukunft die Zuverlässigkeit von Auftragnehmern noch mehr als zuvor.

Bei Arbeitslosen, die über ein Jahr keinen Job fanden, kann ein halbes Jahr ein geringeres Entgelt als der Mindestlohn gezahlt werden. Ebenso ausgenommen von der Mindestlohnregelung sind Praktikanten, die weniger als drei Monate in einem Unternehmen Arbeits-Luft schnuppern. Dies gilt für Orientierungspraktika für Beruf oder Studium sowie für vorgeschriebene Hochschulpraktika. Auszubildende, Unter-18jährige ohne Berufsausbildung, Behinderte in Werkstätten und Ehrenamtliche sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgeschlossen.

Vorteile

Der Mindestlohn ist jedoch in seiner Intention sicher gut gemeint. Er garantiert, dass die Angestellten der Elektrobranche sowie alle anderen Betroffenen keine staatliche Unterstützung annehmen müssen, sondern finanziell aufgrund ihres Lohns auf eigenen Füßen stehen können. Dies ist laut der Seite mindestlohn.de, die die Einführung der Tarifvereinbarung mit Argumenten untermauert, nicht nur für die aktuell in Arbeit stehenden Bundesbürger von hoher Bedeutung. Es beugt auch der Altersarmut und der Benachteiligung von Frauen vor, fördert demnach auf finanziellem Gebiet die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Den individuellen Arbeitnehmern wird für ihre Arbeit dadurch Respekt gezollt für die Leistung, die sie erbracht haben.

Die einheitliche Maßnahme erleichtert nicht nur die Berechnungen, sondern entlastet den Staatshaushalt, da die Firmen selbst für sichere Einkommen sorgen müssen. Auch die Arbeitnehmer haben Klarheit über die Bezahlung. Sehr wichtig ist der Aspekt, dass durch die flächendeckende Einführung des Mindestlohns Lohndumping und damit unfaire Wettbewerbsvorteile einzelner Anbieter auf dem Rücken ihrer Arbeiter verhindert werden. Einer Unterbietungsspirale unter den einzelnen Wettbewerbern auf dem Elektromarkt wird hierdurch ein Riegel vorgeschoben. Obwohl die Folgen nicht klar vorherzusagen sind, kurbeln Mindestlöhne in der Regel zudem die Binnenwirtschaft an.

Hinweis: Es handelt sich hier um eine Produktinformation eines Anbieters. Fragen, Meinungen und Diskussionen zur Mitteilung sind herzlich willkommen. Beiträge die sich nicht auf das Thema beziehen sind hier jedoch fehl am Platz und werden kommentarlos gelöscht.

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inwieweit die Grundlagen für die Berechnung von z.B. "Hartz IV"-Sätzen durch die Einführung von Mindestlöhnen tangiert werden. 

Wer Vollzeit arbeitet und mindestens 8.5 verdient, verdient gut 1.400,-- pro Monat.

Damit dürfte er - nach Abzug - so um die 900 - 1.000 übrig haben. Und fällt (als Single) aus den H4-Leistungen raus. Allerdings ist sein Lohn dann noch unterhalb der Pfändungsgrenze, so daß nix gepfändet werden darf.

Es ist ja schon mehr als unwitzig, dass Leistungserbringer vor Preiserhöhungen zurückscheuen, weil sie davon ausgehen, dass Kunden einen angemessenen Preis aus Geiz nicht gönnen.

Die sehen halt nur die paar Geizkragen, die dann wegbleiben oder zur Konkurrenz gehen.

Nicht aber jene, die sich durch den Lohn den Frisör erst leisten können und als Neukunden dazu kommen.

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