.....hier mal ein lesenswerter Kommentar: http://www.jurablogs.com/go/internetwerbeblocker-wettbewerbsrechtlich-zulaessig
Gruß
K.-H.
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Gruß
K.-H.
Danke Dir
.
Die Whitelist sollte ja auch im Falle der Mediathek funktionieren.
Dann braucht auch der, eigentlich Sympathische und coole, Stromberg
nicht mehr bemüht werden.
Und nickles.de kommt sowieso in die Whitelist.