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GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
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Labrador Luna schuerhaken „Die Bank handelt entsprechend vorgelegter Urkunden. Auf ...“
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Das ist ja mein Problem! Mein Konto ist niemandem bekannt außer dem Finanzamt und der Bank! Da die Pfändung vom Landratsamt veranlasst wurde suchte ich dies auf und wurde gleich wieder diesem verwiesen mit der Begründung:es werden über ARD und ZDF keine Aussagen gemacht.

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