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Statistisches Amt für HH und Schl. Holstein (statistik-nord)

bhoernchen / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich arbeite unter anderem für eine GmbH.. die hat jetzt die Tag Post vom "Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein" bekommen. (www.statistik-nord.de)

Nun scheint das ja nicht so ein Geldzockverein zu sein der einem einen Eintrag in eine DB machen will und dafür Geld haben will.  Aber viel Freundlicher sind die auch nicht. 

Die wollen das wir bestimmte Daten über Umsatzt und Mitarbeiterzahl an sie übermitteln damit sie besser uns verkünden können was wir angegeben haben www.statistik-nord.de/daten/datenbanken-und-karten/.  Es gibt scheinbar auch ein Rechtsgrundlage die es ihnen ermöglicht mehr zu erfragen wenn man in eine bestimmt Kategorie fällt.

Wenn die GmbH bei den nicht für die nächsten 3-5 Jahre mitmacht dann drohen die einem mit bis zu 5.000 € Strafe. Natürlich haben die auch gleich die Rechtgrundlage (z.B. §11a BstatG, § 17 Bundesstatikgesetzt ) mitgeliefert..  Nach deren Aussage sind wir Auskunfsflichtig. Weil sie mehr oder weniger ein Amt und ihr Recht ihnen Recht gibt.

Nun mal meine Frage..

  1. Kann ich dagegen vorgehen.. Ich habe echt nix im Netz gefunden was mich etwas wundert..
  2. Hat jemanden ne kreative Idee wie man das aushebeln kann.
  3. Oder nuss ich nur sagen ich will das nicht..

Im Moment kann ich nix hochladen aber ich kann gern die 6 Seiten hier mal Online stellen die ich hier von denen bekommen habe.

Ich glaube damit mach ich mich nicht strafbar ;)

Als alte linke Sau muss ich jetzt hier nicht sagen was ich davon halten.. Ich versuche jetzt erst mal rauszufinden was das genau bedeutet..  Ich habe bei Google aber kein Forum gefunden was sich negative über die (www.statistik-nord.de) äussert.. Entweder bin ich zu Blöde oder aber.. die Weltverschwörung hat mal wieder eine neues Thema.

Einfach nur gut
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gelöscht_211816 bhoernchen „Statistisches Amt für HH und Schl. Holstein (statistik-nord)“
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Das Bundesstatistikgesetz ist im Internet zu finden.

In § 15 Auskunftspflicht  und § 23 Bußgeldvorschrift findet sich die Verpflichtung zur Auskunft .

Ansonsten dürfen diese Daten nicht unmittelbar der Firma zugeordnet werden, also ist das  unabhängig von Finanzamt oder anderen Stellen. Eben Statistik.
Keine Ahnung, wie überprüft wird, ob die Daten richtig sind.  

Es ist einfach viel Arbeit, die Daten zusammenzustellen – und erst mal zu verstehen, was die wissen wollen.  

Die Firma kommt wohl nicht umhin, sich die Arbeit zu machen. Oder 5.000 EUR zu zahlen.

Also keine Sorge wegen Datenschutz - das ist OK.
Aber mächtig viel zusätzliche Arbeit.

Viel Glück dabei:::

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