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Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende - das sind für den "Service" von ARD und ZDF ganz besondere Leckerbissen. Denn bei denen besteht durchaus das Potential doppelt und dreifach kassieren zu können. Ich dachte, dass ich den Mist mit der Doppelnummer bereits hinter mir habe. Aber das war ein Irrtum.

Hinweis: Meine Firma, die Nickles.de Publishing GmbH, ist eine 1-Mann-GmbH, in der ich selbst Geschäftsführer bin. Finanziell ist die GmbH totaler Quatsch, ihr Betrieb (Buchhaltung, Jahresabschluss, KSK) kostet einen Haufen Geld, den ich mir gerne sparen würde. Das geht aber nicht. Wer in Deutschland als Journalist im Internet publiziert, der hängt an einem seidenen Faden. Im Fall kritischer Berichterstattung drohen permanent Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzforderungen in "astronomischen" Dimensionen. Solche Prozesse erstrecken sich über viele Jahre und verschlingen hohe Kosten. Ich kann jedem "Blogger" nur eindringlich raten, sich mit einer (wenn auch teuren) Vermögenshaftpflichtversicherung und zudem mit einer GmbH abzusichern - oder das Publizieren von deutschem Boden aus besser bleiben zu lassen.

Das erste Schreiben wegen meiner GmbH kam am 14.8.2013 rein. Da hat der Service drum gebeten, dass ich meine Firma anmelde, am 23.9.2013 kam ein Errinnerungsschreiben. Danach passierte über ein Jahr lang nichts mehr. Bis jetzt. Ende Oktober 2014 kam erneut ein Schreiben, das an die Nickles.de Publishing GmbH gerichtet ist (siehe Bild)

Nach über einem Jahr Sendepause, entsinnt sich der Service daran, dass vielleicht auch bei der Nickles GmbH noch was rauszuschinden ist.

Wie im Hinweis oben gesagt, betreibe ich die Nickles.de GmbH nur wegen finanzieller Absicherung. Die GmbH hat keine Angestellten, es gibt kein Fahrzeug, es gibt nicht einmal ein Büro oder irgendeine Betriebsstätte.

Meine Firma ist ganz einfach ein Schreibtisch in einem Arbeitszimmer meiner Wohnung.

Das kann die "GEZ 2.0" natürlich nicht wissen. Die Firma hat zwar die fast identische Anschrift wie meine Wohnung, aber eben nur "fast" weil oben drüber halt noch "Nickles.de Publishing GmbH" steht.

Lobenswerterweise erklärt der "Service" im Schreiben ziemlich genau, was mit einer "Betriebsstätte" gemeint ist:

Bild. Hier wird erklärt (Pfeil), dass Betriebsstätten in Wohnungen frei sind. Und: dass das etwa für Freiberufler und Selbstständige gilt, die von zu Hause aus arbeiten. Natürlich gibt es im Text ein paar "Aber". Eine Betriebsstätte in einer Wohnung ist aus Sichtweise des Service logischerweise nur dann beitragsfrei, wenn für diese Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird.

Spielraum zu irgendwelchen frei formulierten Erklärungen wird im Schreiben des Service nicht eingeräumt. Er fordert das Ausfüllen und Zurücksenden des beigepackten zweiseitigen Antwortbogens:

Dieser Antwortbogen soll ausgefüllt werden. Relevant ist eigentlich nur die erste Seite, auf der zweiten geht es nur um Angaben zur Zahlungsabwicklung.

Eigentlich hätte ich nichts dagegen, meine Situation mitzuteilen, den Antwortbogen ordnungsgemäß auszufüllen. Das geht aber nicht, weil die dazu notwendigen Möglichkeiten gar nicht eingeräumt werden.

Diese Masche wurde bereits von der GEZ 1.0 bei den An- und Abmeldeformularen perfektioniert.

Die waren exakt so gestrickt, dass man mit jedem Kreuzchen bestenfalls Spielraum für weitere "Nötigungen" ermöglichte.

Eigentlich könnte ich dem Service ordnungsgemäß das hier mitteilen: "Meine Firma hat keine Betriebsstätte, sie befindet sich in meiner Privatwohnung. Basta.". Das geht mit dem Antwortbogen aber nicht, wie gleich von Anfang an erkennbar:

Bild. Diese Optionen werden geboten beziehungsweise gefordert.

Option 1 kann ich nicht ankreuzen, weil ich halt nun mal freiberuflich arbeite. Option 2 geht auch nicht, weil ich über keine bereits angemeldete Betriebsstätte verfüge. Option 3 ist für mich auch sinnlos: es gibt keine Betriebsstätte die ich anmelden will. Und ich will auch (4) keine zusätzliche Betriebsstätte anmelden, weil es keine gibt. Punkt 5 ankreuzen wäre gelogen - die Betriebsstätte befindet sich schließlich in meiner Privatwohnung. 6 kann ich auch nicht ankreuzen, weil ich Zahlungsverweigerer bin und mir auch keine "Beitragsnummer" aufdrücken lassen will.

An dieser Stelle greift übrigens sowieso GEZ-Verweigerungs-Faustregel Nummer 1: von unbedeutsamen Bettelbriefen und Nötigungen nicht beeindrucken lassen. Reagiert werden muss nur auf Bescheide, die eine Fristsetzung mit Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Also: ich hefte das Schreiben einfach in meinem GEZ-Ordner ab und fertig.

Twitter-Beitrag der ARD vom 27. Oktober 2014.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

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mawe2 Harald Simon „Ich hatte ja schon geschrieben Sollte , die Konstruktion ...“
Optionen
Mit dem Eingang "von außen" ist für die Sendeanstalten aber erfolgreich die Option offen, mehrmals Beiträge nehmen zu können, sobald Betriebsstätten in Wohnungen sind.

Da wäre noch die Frage: Warum?

Wie begründen die Richter, die derart geurteilt haben, dies?

Es bleibt doch dabei, dass ein einziger Gebührenzahler "Max Mustermann" nur einmal ör. Rundfunk konsumieren kann. Also entweder privat oder gewerblich aber in jedem Falle nur ein Mal. Auch noch so viele Eingangstüren zu seiner Wohnung und / oder seinem Büro ändern nichts daran, dass er nur einmal die Leistungen im Anspruch nehmen kann.

Warum soll er dann mehrmals zahlen?

Da muss ein Richter schon extreme Verwerfungen im Gehirn haben, wenn er wegen einer zusätzlichen Balkontür (die ja einfach auch als Fluchtweg sehr nützlich und in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben ist) eine weitere Gebührenpflicht konstruiert.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass so ein Urteil einer höchstrichterlichen Prüfung stand hält!

Gruß, mawe2

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