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Browser (FF) -Resulate beweiskräftig?

gelöscht_311356 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, wer kennt sich auch ein wenig "HTML- juristisch" aus?

Ich habe aus einer angezeigten Internetseite des dt. Bundestags (Bluff-Lebenslauf eines Jungpolitikers) mit Hilfe der Seiteninformation das Bearbeitungsdatum extrahiert, als ich erstmals diesen Bluff feststellte.  Die Seite hat(te) den Doctype html PUBLIC.

Nachdem ich meinen entsprechenden Kommentar einer geeigneten Stelle zukommen ließ, wurde der Seitenginhalt klammheimlich abgeändert - unf folglich auch das Bearbeitungsdatum.  Dies soll nun aber, so wird behauptet, kein Beweis sein für die (bestrittene)  Änderung, da ich ich in böser Absicht solche Daten auch fälschen könne -  kann ich zwar nicht als Dinosaurier, aber immerhin:

Frage:

gibt es geeignete Verfahren zur (gerichtsfesten) "Beweissicherung" von Änderungen in Internetdarstellungen?  Leider kenne ich keinen "Computer Forensiker" und auch keinen "Cyper Cop".  Ein Screenshot vorher und nachher soll ja auch nicht akzeptiert werden, wie man, selbst bei der Staatsanwaltschaft erlebt,  nicht einmal bei Urkundenfälschungen eine Unterschriftenprüfung zulässt, wenn diese lediglich mit einem kopierten Formular vorliegt.

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Max Payne gelöscht_311356 „Also, zunächst ging es um das Aufgreifen einer Behauptung, ...“
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Hast Du schon mal bei archive.org nachgesehen, ob es einen Snapshot der Seite gibt? Das ist zwar eher unwahrscheinlich, aber trotzdem einen Blick wert.

Ansonsten stellt sich halt die Frage, inwieweit unzutreffende Angaben in einem Lebenslauf eine strafbare Handlung darstellen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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