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News: Im Namen der Rundfunkanstalten

ARD/ZDF: Massenklage in Hannover vor Gericht gescheitert

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles
Drogerie-Unternehmer Dirk Roßmann ist mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag erneut gescheitet. (Foto: Rossmann)

Mit enormem Andrang wurde am Mittwoch in der Eingangshalle des Verwaltungsgerichts Hannover eine erneute Massenklage gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgewickelt.

Neben mehreren Privatleuten und Unternehmen zählte zu den Klägern auch wieder Drogerie-König Dirk Roßmann, der bereits seit Anfang 2013 gegen den "Service" klagt und zuletzt damit beim bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert ist.

Heute haben die Hannover Richter erwartungsgemäß ihr Urteil gefällt. Dem Trend der bisherigen Urteile folgend, wurde die Klage abgewiesen, erneut mit der grundsätzlichen Begründung, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Die Richter machten kein Geheimnis daraus, dass sie den Urteilen der Verfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz folgten. Also die üblichen Begründungen: es ist keine Steuer, die Bereitstellung der Möglichkeit des Empfangs reicht zum Kassieren aus und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist es auch nicht.

Der Sache wurde allerdings eine grundsätzliche Bedeutung eingeräumt und die Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Urteilsbegründung gibt es hier.

Michael Nickles meint:

Tonne auf, Urteil rein, fertig. Dieses erneute Schandurteil ist es eigentlich gar nicht wert, wahrgenommen, kommentiert und diskutiert zu werden.

Auf meine hellseherischen Fähigkeiten ist auf jeden Fall Verlass. Wie bereits im Kommentar zur vorangegangenen News hat es also erneut ein Schandurteil gegeben. Es wurde kein Urteil im Namen des Volkes, sondern erneut eins im Namen der Rundfunkanstalten gefällt.

Für alle die Widerstand gegen den Service-Nepp leisten und sich weigern für etwas zu zahlen, dass sie nicht haben wollen gilt auch nach diesem Urteil: jetzt erst recht!

Wie bereits kommentiert sind alle diese aktuellen Urteile noch "Kindergarten" und völlig bedeutungslos. Interessant wird es erst, wenn weitergeklagt wird, die Sache vor das Bundesverfasssungsgericht und die weiteren Instanzen geht.

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Olaf19 Michael Nickles „ARD/ZDF: Massenklage in Hannover vor Gericht gescheitert“
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Ganz unabhängig davon, wie man zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen im Allgemeinen und zu den Gebühren im Besonderen steht: dass eine Einzelhandelskette für jede einzelne Filiale eine "Haushaltsgebühr" zahlen soll, wirft einige Fragen auf.

Dass Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hatte in seiner Urteilsbegründung sinngemäß gesagt, dass es bei den Rundfunkgebühren nicht auf Einzelfallgerechtigkeit ankäme, sondern auf Typengerechtigkeit: ein Haushalt hat typischerweise Rundfunkgeräte, also soll jeder Haushalt auch zahlen, unabhängig davon, ob und wie er im Einzelfall mit Geräten bestückt ist. Wenn jetzt Klein-Olaf dagegen klagt, weil er ja nicht am Rundfunk teilnehmen will, wird er vom Gesetzgeber ganz bewusst mit allen anderen Privathaushalten über einen Kamm geschoren. Nicht schön, aber ist dann eben so.

Ein Ladengeschäft ist typischerweise aber kein Haushalt in dem Menschen leben, sondern ein Geschäftsbetrieb, in dem Menschen arbeiten. In einer Rossmann-Filiale wird typischerweise kein Fernsehen geguckt. Also selbst dann, wenn man nicht nach Einzelfallgerechtigkeit strebt, sondern sich mit Stereotypisierungen begnügt, macht die Abgabepflicht für Einzelhandelsfilialen keinen Sinn.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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