Allgemeines 21.967 Themen, 148.278 Beiträge

News: Berliner Raubüberfall auf Apple Store

Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit einem dreisten Überfall am 20. September haben drei bislang unbekannte Täter die Einnahmen der Berliner Apple-Filiale erbeutet, den Geldtransporter überfallen. Die Berliner Polizeibehörde hat jetzt zwecks öffentlicher Fahndung ein Video des Überfalls und Bilder davon veröffentlicht.

Hier überqueren die drei Räuber mit ihrer Beute die Straße zu ihrem Fahrzeug. (Foto: Polizei Berlin)

Die ermittelnde Kriminalpolizei hat folgende Fragen:

- Wer kennt die in dem Video erscheinenden Personen oder deren Aufenthaltsort?

- Wer kann sachdienliche Angaben zu dem Überfall vom 20.September 2014 und der anschließenden Flucht machen?

- Wer kann Hinweise auf die Verwendung der Kennzeichenschilder B-JS 6870 zwischen deren Diebstahl am 25. Juli 2014 und dem Überfall am 20.September 2014 geben?

- Wer hat das Inbrandsetzen des Fluchtfahrzeuges in der Bundesallee beobachtet?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Michael Nickles meint:

Zwei Fragen kamen mir zu der Sache in den Sinn. Wo kommt dieses Video her und warum ist es erst jetzt aufgetaucht beziehungsweise warum wurde es erst jetzt veröffentlicht? In der Pressemitteilung der Polizei steht lediglich, dass die Täter bei ihrer Flucht "aus einem anderen Fahrzeug" aufgezeichnet wurden.

Hat jemand die Tat zuvor beobachtet und dann bewusst mit dem "Smartphone" gefilmt? Oder wurde der Vorgang von einer sogenannten "Dashcam" aufgezeichnet? Das sind spezielle Kameras die im Auto installiert werden und permanent das Geschehen aus Fahrersicht aufzeichnen. Im Fall der Beweisführung bei einem Unfall ist das gewiss praktisch, aber verboten.

Erst gestern hat die Zeit drüber berichtet, dass die Behörden jetzt gar damit beginnen wollen, für Dashcam-Einsatz saftige Bußgelder zu verhängen. Wenn Autofahrer Dashcam-Filme beispielsweise einer Versicherung oder der Polizei aushändigen oder sie im Internet veröffentlichen soll der Erlass eines Bußgeldbescheids geprüft werden. Die Folge kann dann eine Geldstrafe bis 300.000 Euro sein, wegen Verstoß gegen §43 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Abseits vom Raubüberfall dürfte die Herkunft des Videos und dessen jetzige Veröffentlichung also eine enorme Diskussion auslösen.

bei Antwort benachrichtigen
Die Olsenbande. Andy andy11
habus21 Michael Nickles „Polizei hat vermutlich verbotenes Dashcam-Video veröffentlicht“
Optionen

Das mit der Olsenbande kam mir auch gleich in den Sinn, als ich das Foto gesehen habe.

In meiner Tageszeitung stand zum Thema Dashcam, von der das Video stammt, folgendes: Lediglich die ungepixelte Veröffentlichung eines solchen Videos verstößt gegen den Datenschutz.

Ob Gerichte das als Beweismittel anerkennen ist wohl noch umstritten, bei Versicherungen wäre ich vorsichtig, könnte ja schon als Veröffentlichung interpretiert werden.

Die Veröffentlichung des Überfallvideos wurde übrigens richterlich abgesegnet. Es traf ja schließlich Apple und nicht den kleinen Gemüsehändler an der Ecke...

Gruß Habus

http://wetter-aus-teltow.de
bei Antwort benachrichtigen