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PayPal bekommt Ärger mit den Verbraucherzentralen...

Olaf19 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

...lesenswerter Artikel bei ZDnet - lesenswert evtl. nicht nur für Jetzt-schon-Pay-Pal-Kunden http://www.zdnet.de/88156181/verbraucherzentrale-verklagt-paypal-wegen-unklarer-vertragsklauseln

Ich wurde im März förmlich dazu verdonnert, ein PayPal-Konto einzurichten. Überweisung? Geht nicht, "Kontonummer ist ungültig" - als ob ich das selbst nicht besser wüsste, dass die von mir seit Jahr und Tag genutzte Bankverbindung sehr wohl gültig ist. Kreditkarte? "Geht nicht, ist abgelaufen" - aufgedruckt steht da aber was von Ende 2014. Natürlich alle Zahlenwerte langsam und vorsichtig eingegeben und mehrfach wiederholt, um Fehler zu vermeiden. Tolle Technik.

Also PayPal-Konto eingerichtet. Aber nur als Käuferkonto, und dabei bleibt es auch. Mal sehen, wie häufig ich das nutzen werde.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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WVB-38 Olaf19 „PayPal bekommt Ärger mit den Verbraucherzentralen...“
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Hallo Olaf,

da hier von "Pay Pal" die Rede ist, erlaube ich mir auch einige Fragen.

-Ich gedenke schon lange mir ein "Käuferkonto" bei PayPal einzurichten, meine Frage:

  -Kann ich auf ein solches Konto eine Summe (z.b. 100 Eu) überweisen, von dem sich dann ein

Verkäufer die Summe holen kann.??. .

-Grundsätzlich bin ich gegen die "Zahlungsart per Karte", ich habe nur ein Karte meiner Bank und nutze die nur zum "Abheben in Bar" und für Überweisungen.   Einzugsermächtigungen habe ich nur "nach meinem Eressen"  vertrauenswürdigen Geschäftspartnern erteilt..?.?...

Also, Kann ich ein PayPal Käufer-Konto auch "per- Übrtweisung"  führen.?.

Währe dankbar für eine Antwort..

Wolfgang

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