Internet-Software, Browser, FTP, SSH 4.681 Themen, 38.594 Beiträge

News: Anwalt muss 90.000 Euro blechen

Neues Gerichtsurteil zwingt zum Lesen von Spam-Emails

Michael Nickles / 17 Antworten / Flachansicht Nickles
Mülleimer in Hamburg. (Foto: mn)

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gefällt, das die Versender von Spam-Emails zum Jubeln bringen dürfte. Ab sofort ist es sinnlos Spam-Filter einzusetzen, jeder ist dazu gezwungen auch die Mails im Spam-Ordner täglich zu lesen.

Eine Ausrede, dass eine Mail versehentlich im "Müll" gelandet sei, ist durch das Urteil sinnlos geworden. Einen Anwalt hat der Verzicht auf tägliches "Wühlen im Mail-Müll" jetzt 90.000 Euro Schadensersatz gekostet, meldet Heise.

Er war von einem Mandanten verklagt worden, weil er eine wichtige Frist versäumt hat, die zum Scheitern eines kostspieligen Rechtsstreits geführt hat. Die Verteidigung des Anwalts, die wichtige Email sei versehentlich im Spam-Ordner gelandet, ließen die Richter nicht gelten.

Der Anwalt wurde wegen Verletzung seiner anwaltlichen Pflicht verurteilt. Der komplette Urteilstext kann hier nachgelesen werden.

Michael Nickles meint:

Es erstaunt mich, welche Bedeutung Emails inzwischen auch in Kreisen mit sehr empfindlichen Terminvorgaben haben. Emails scheinen inzwischen eine ähnliche Vertrauenswürdigkeit/Gültigkeit wie Fax und "Einschreiben" zu haben.

Lustig finde ich es immer wieder, wenn mir ein Unternehmen einen Vertrag zuschickt und ich den auf Papier ausdrucke. Dann unterschreibe ich das Papier, scanne es wieder ein und schicke es per Email zurück. Das ist zwar lächerlich und eine "Fälschung" von Unterschriften ist sehr simpel, aber es wird akzeptiert.

Bemerkenswert beim vorliegenden Urteil finde ich ein Argument, das den Richtern wohl recht entscheidend war. Da der beklagte Anwalt seine Email-Adresse auch auf seinem Briefkopf angibt, stellt er sie als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Und deshalb liegt es auch in seinem Verantwortungsbereich, dass ihn zugesandte Emails erreichen.

Das Urteil bezieht sich war auf einen Anwalt, also einen "Geschäftsmann", aber es ist zu befürchten, dass es auch im privaten Bereich Anwendung finden kann. Man sollte es sich bei mit der Briefpost verschickten Schreiben also gründlich überlegen, ob im Briefkopf eine Email-Adresse als Kontaktadresse angeg

bei Antwort benachrichtigen
Beaumonde Michael Nickles „Neues Gerichtsurteil zwingt zum Lesen von Spam-Emails“
Optionen

Vielleicht hilft folgender Zusatz im Briefkopf und Impressum bei der angegebenen eigenen Emailadresse "Die Nutzung meiner Email-Adresse(n) zur Nachrichtenübermittlung erfolgt auf eigenes Risiko."

ciao

Ralli Beaumonde

bei Antwort benachrichtigen