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News: Eventuell Metallhaare und Plastikteilchen

Aldi-Rückrufaktion - Rinder-Hackfleisch und Waffelmischung

Michael Nickles / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Auf der Webpräsenz von Aldi Süd wurde gerade eine Rückrufaktion verkündet, betroffen sind zwei Produkte. Beim "Rinder-Hackfleisch 500 g" der Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG mit dem Verbrauchsdatum 10.07.2014, hat der Hersteller informiert, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich rote Plastikteilchen im Produkt befinden.

Die beiden betroffenen Produkte. (Foto: Aldi)

Das Produkt wurde deshalb unverzüglich aus dem Handel genommen. Aldi weist darauf hin, dass das Produkt mit dem betroffenen Verbrauchsdatum ausschließlich in diesen Regionalgesellschaften verkauft wurde: Mönchengladbach, Dormagen, Kerpen, Sankt Augustin, Eschweiler, Butzbach, Wittlich, Bingen, Mörfelden, Bous, Kirchheim, Ketsch, Rastatt, Mahlberg, Aichtal und Donaueschingen.

Betroffene Kunden werden gebeten das Produkt zurückzugeben.

Als weiteres Produkt ist die CHOCO BISTRO® Gebäck- & Waffelmischung, 500 g des Herstellers Verdener Keks- und Waffelfabrik Hans Freitag GmbH & Co. KG mit den Mindesthaltbarkeitsdaten MHD 08.06.2015 und 14.06.2015 betroffen.

Hier hat der Hersteller informiert, dass nicht eventuell Metallhaare im Produkt befinden können. Auch hier wird gebeten das Produkt zurückzubringen. Die Kaufpreise werden natürlich erstattet.

Michael Nickles meint:

Ich hab das mal als News gebracht, weil es vielleicht den einen oder anderen betrifft. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich kaufe gerne bei Aldi und auch anderen "Lebensmittel-Discountern" ein.

Ich traue dem Hackfleisch von Aldi genauso sehr wie dem vom Metzger um die Ecke. Die Informationspolitik bei Rückrufaktionen ist vorbildlich. Vor allem deshalb, weil Aldi das auch klar und deutlich sichtbar auf der Webpräsenz platziert.

Bei IT-Herstellern ist man es eher gewohnt, dass so was unbemerkbar in irgendeiner Unterseite vergraben wird. Beziehungsweise in der Regel werden Produktmacken erst gar nicht eingestanden und einfach unter den Tisch gekehrt, Verbraucher bleiben auf Murks sitzen.

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notar Michael Nickles „Aldi-Rückrufaktion - Rinder-Hackfleisch und Waffelmischung“
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Hallo, Michael (und sowohl an die Vorkommentatoren als auch an "den geneigten Leser")

Ja, auch ich bin "bekennender Discount-Vielgänger". Besonders aber bei Aldi. Warum ?
Dort kann man(n)/Frau nach meiner nunmehr rund 50-jährigen Einkauferfahrung heutzutage (im großen und ganzen) nahezu "blind" einkaufen. Qualität ist in der Regel gut bis sehr gut bis spitze, das Preis-Leistungs-Verhältnis ist de facto "unschlagbar" !
Wo bekomme ich sonst ein "anständiges Herrenhemd" in 5XL für 11,99 € bei bester Qualität ?
Meiner Erfahrung nach nirgendwo sonst !

Aber diese, meine positiven Erfahrungen sollen im Grunde   n i c h t    darüber hinwegtäuschen, daß das deutsche Verbraucherrecht und insbesondere das Lebensmittelrecht    k e i n Verbraucher s c h u t z r e c h t    darstellt, sondern der Sache nach ein einseitig und viel zu überdeutlich ein zugunsten von Hersteller- und Vertreibern dieser Produkte Interessenrechtsgebiet, das in concreto   z u     L a s t e n      a l l e r     V e r b r a u c h e r    "geregelt" ist.
Im Bundestag sitzen nämlich die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder, die die Zielgruppe der "Lebensmittel-Industrie" (besser: Sterbehilfsmittel-Industrie !) ist.

Warum dies?

Hier einige Tatsachen: Erschüttern uns nicht alle paar Wochen dieser und jener Lebensmittel- Skandal? Ist der aus Großbritannien stammende Rinderwahnsinn (Gift im Fleisch) nicht bereits vergessen? Warum gab es kürzlich in der Lasagne Pferdefleisch? Warum sind auf den Etiketten der Inhaltsangaben fachchinesische Ausdrücke, die der Verbraucher/-in nicht versteht, wenn man nicht gerade ein Lebensmittelchemiestudium absolviert hat? Wieso passiert den Herstellern (fast) nichts bei solchen Verstössen? Maximale "Strafdrohungen" sind Bußgelder, die bis zu 250.000 (T)Euro Höhe verhängt werden! Haftstrafe - Fehlanzeige? Automatischer Schmerzensgeldanspruch für getäuschte Verbraucher beim Lebensmitteldiscounter gegen Vorlage des Kassenbons in Fällen gepanschter und/oder verfälschter Ware - Fehlanzeige!!!

Die Gangsterfirmen können dazu ihre "Bußgeldbeträge" noch beim Finanzamt steuermindernd absetzen - eine Aufforderung zur permanenten Verbrauchertäuschung und Gefährdung, bzw. Schädigung deren Gesundheit!

Rabenvater Staat unternimmt - ganz gezielt - entschieden zu wenig (bis fast gar nichts !), um diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Dadurch entsteht der Eindruck, daß die Lebensmittelindustrie (Regierungs-)Abgeordnete "schmiert", damit die Lebensmittelkontrolleure stets "versagen" oder nur in ganz spektakulären Fällen aktiv werden können: Zu geringe Budgets, viel zu wenig Lebensmittelkontrolleure (zB in der Wirtschaftsmetropole Frankfurt am Main existieren lediglich 40 (!) Lebensmittelkontrolleure bei mehren Tausenden von Gaststätten! Die weiteren Einsatzorte wie zB Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien, Bäckereien, etc. sind dabei noch nicht einmal mitgezählt!) Ein Lebensmittelchemiker für die Hälfte der Fläche des Bundeslandes Hessen!

Wir erinnern uns: Was gab es für ein Geschrei, als Verbraucherverbände forderten, daß auf Hühnereiern Zeitangaben über Legedatum, (Mindest-)Haltbarkeitsdatum etc. aufgedruckt werden sollten! Die Hersteller weigerten sich! Bereits zuvor wollten die Eierlieferanten auch keinerlei Angaben aufdrucken und "Rosstäuscherei" über die Begriffe wie zB "Bodenhaltung" oder "Käfighaltung" sind nach wie vor an der Tagesordnung:

Bei meiner Oma hatte ich in den 1950er und 1960er Jahren noch die freilaufenden Hühner selbst füttern dürfen. Sie hatten freien Auslauf auf einer rund 500 qm großen, grünen Wiese mit schattigen Bäumen, etlichen Futtertrögen (zB für Körnerfutter) nebst diversen Trögen für sauberes, täglich frisch gewechseltes Brunnenwasser. Unter zwanzig schattigen Bäumen konnten sie ein Nickerchen halten, sich vor der Sonne schützen und im Sand sowohl scharren, als auch ein "Sandbad" nehmen (um die Parasiten loszuwerden!).
Das alles fehlt bei "Bodenhaltung-" und "Käfighaltung"-Eiern!

Die Eier von wirklich natürlich gehaltenen Hühnern erkennt man im wesentlichen daran:

  • Der (jeweilige) Dotter ist nach dem Aufschlagen des Eis von (leicht) orangefarbener Farbe und hat eine stark geprägte "Kuppelform"! (vergleichbar der begehbaren Aussichtskuppelform inGlas über dem Deutschen Reichstag in Berlin)
  • Bei den "KZ-Hühnern" sind die Eier gelblich-blass bis tendenziell fast partiell ins Weißliche hineingehend! (Da lugt die Chemie bereits heraus!); zudem sind deren Eierdotter nach dem Aufschlagen von deren Form eher wie eine große Münze: Am Rand gewölbt und sodann (nahezu) flach im gesamten, übrigen Bereich des Dotters!
  • Wenn Frau/man(n) seine Nase dranhält, kann Frau/man(n) vielleicht auch noch den Geruch von Fischmehl und anderen Müll wahrnehmen!?

Leider lebt meine Oma nicht mehr, die Hühner sind in der Bratröhre verschwunden, haben aber - wegen unserer arbeitsteiligen Gesellschaft - mit dem stressigen Job im Büro keine "Nachfolger" (mehr) finden können.

Deshalb lassen wir uns bei jedem Eierkauf in betrügerischer Weise Eier andrehen, die diesen Namen nicht verdienen - es sei denn, Frau/man(n) kennt den auf dem Wochenmarkt agierenden Bauern Bolle und hat seine Hühnerhaltung vor Ort einmal persönlich inspiziert, so daß man(n)/ Frau genau weiß, daß man(n)/Frau für sein sauer verdientes Geld auch "astreine Ware" erhält.

Noch'n Gedicht: Warum beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland für gekaufte Ware 2 ganze Jahre (in Worten: zwei Jahre !), (ursprünglich mal schlappe 6 Monate!) gem. § 438 Absatz 1, Ziffer 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), während diesen in den skandinavischen Ländern 10 Jahre! (in Worten: zehn Jahre !) beträgt ?

Fazit: Der Verbraucher hat hierzulande keinen, bzw. nur einen äußerst niedrigen, weil auf unterster Stufe befindlichen "Verbraucherschutz" (eher im Sinne eines Feigenblattes), während die Hersteller und Erzeuger einfach "weiterwursteln" können und bislang ausnahmslos jede Regierung die Lobby und "deren Sponsoren" schützte, anstatt der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutze des Verbrauchers nachzukommen !

Vielen Dank, Frau Ilse Aigner für Ihr gezieltes, den Verbraucher (ja, wir sind ca. 80 Millionen Verbraucher hierzulande!) benachteiligendes, gesetzgeberisches "Wirken"!

Wenigstens haben die deutschen Brauer durchsetzen können, daß Deutsches Bier, nach dem Reinheitsgebot gebraut, als solches weiter veräußert werden darf, während ausländisches Bier, das dem ältesten Lebensmittelgesetz (zB wegen chemischer Zugaben) entsprechend gekennzeichnet sein muß, dem Verbraucher noch eine halbwegs hinnehmbare, weil ersichtliche Wahl bei der Kaufentscheiung, einräumt !

In diesem Sinne, Prosit und bald heißt es wieder: "O'zapft is !"

Der Notar

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