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News: Noch schärferes Urteil

Kanadisches Urteil zwingt Google weltweit zum Vergessen

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Durch ein kürzlich erfolgtes Urteil des europäischen Gerichtshofs, sind Suchmaschinenbetreiber dazu gezwungen, jedermann ein "Recht auf Vergessen" einzuräumen. Personen, zu denen Google unangemessene Fundergebnisse mit persönlichen Daten auflistet, können bei Google beantragen, dass diese Fundergebnisse begutachtet und gegebenenfalls gelöscht werden.

Unmittelbar nachdem Google das Antragsformular freigeschaltet halt, ging eine Schwemme an Löschanträgen aus Europa ein, mehr als 12.000 Anträge sollen es bereits in den ersten 24 Stunden gewesen sein. Betroffen vom Urteil des EU-Gerichtshofs sind natürlich auch alle anderen Suchmaschinenbetreiber.

Jüngst hat auch Microsoft mitgeteilt, dass bei Bing ein Mechanismus für das Recht auf Vergessen gebaut wird. Googles Vergessens-Mechanismus hat allerdings einen Knackpunkt, den die EU-Richter offensichtlich übersehen haben.

Als berechtigt empfundene (!) Löschungen werden nur in europäischen Suchanfragen entfernt, weltweit bleiben sie ansonsten bestehen. Mit billigen "Proxy-Tricks" kommen natürlich auch Europäer an diese "nur ausgeblendeten" Informationen.

Ein deutlich schärferes "Google-Urteil" wurde jetzt in Kanada gefällt, berichtet Gigaom. Dort hat ein Unternehmen einen Konkurrenten verklagt, weil der angeblich Produkte verkauft, die durch einen Technologiediebstahl entstanden sind. Der Kläger hatte gefordert, dass Google deshalb sämtliche Fundergebnisse auf mehr als 300 Webseiten des Konkurrenten sperrt. Es ging in diesem Fall also offensichtlich nicht wie beim EU-Urteil um "Persönlichkeitsrechte" sondern um ein Produkt.

Die Kanadischen Richter urteilten, dass Google wie gefordert, die kritisierten Webseiten aus der Fundliste entfernen muss - und zwar nicht nur in Kanada, sondern weltweit. Dies vermutlich auch deshalb, weil das betroffene Produkt (irgendein "Ethernet-Netzwerkadapter") wohl weltweit angeboten wurde.

Michael Nickles meint:

Im EU-Urteil ging es um Persönlichkeitsrecht, einen Menschen, der geklagt hatte. Im Kanada-Urteil geht es um ein "kopiertes" Produkt, das offensichtlich weltweit unberechtigt vertrieben wurde. In wie weit sich das auf Persönlichkeitsrechte übertragen lässt, ist fraglich.

Aber: macht es denn Sinn, dass berechtigte Vergessensanträge nur im jeweiligen "Gebiet" ausgeblendet werden? Werden die EU-Richter da noch nachträglich "draufhauen" müssen? Ich denke, diese Fragen sind für den Arsch.

Es ist ein großes Missverständnis zu glauben, dass Suchmaschinenbetreiber von den EU-Richtern gezwungen sind, beliebigen Löschanträgen nachzukommen. Anträge müssen ausdrücklich berechtigt sein. Und was berechtigt ist und was nicht, das entscheiden die Suchmaschinenbetreiber selbst.

ch möchte nicht wissen, wie viele zigtausend Löschanträge aktuell bereits auf Googles Schreibtischen rumliegen. Sie werden garantiert so lange dort rumliegen, bis die Motten sie aufgefressen haben.

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