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Hallo it- Lok dito! Kabelschrat
torsten40 Max Payne „Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die ...“
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Der § 156 BGB ist bei eBay nicht anwendbar, da es sich bei eBay nicht um Auktionen im Sinne des BGB handelt. ... http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Das war mir tatsächlich nicht bewußt, oder verdrängt. Nur verstehe ich da dann nicht, warum man Unterschiede bei Auktionen und (online)Auktionen macht, im Sinne des BGB macht.

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