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News: 12 Jahre rückwirkend

GEMA und Bitkom einigen sich über Vergütung bei Video-on-Demand

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Während Google und GEMA sich seit Jahren wegen der Vergütung bei Youtube-Videos prügeln, hat es der Branchenverband Bitkom für seine über 2.100 Unternehmen geschafft, eine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft zu erringen. Erstmals wurde eine Vereinbarung für die Anbieter von Video-on-Demand-Diensten im Internet getroffen.

Das Vertragswerk regelt, welche urheberrechtlichen Vergütungen an die GEMA gezahlt werden. Betroffen davon ist Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokus und anderen verwandten Formaten. Je nach Kategorie sind die Preise klar definiert.

Pro verkauften Spielfilm müssen Online-Videotheken 16,5 Cent an die GEMA abführen, bei Mieten eines Films sind es 5,5 Cent. Bei TV-Serien wird es etwas günstiger: 4,9 Cent pro gekaufte Folge, 2,35 Cent pro vermietete. Mit Kauf ist gemeint, dass Kunden einen Film oder eine Serie dauerhaft nutzen können, bei mieten nur befristet.

Aus der gemeinsamen Mitteilung von GEMA und Bitkom geht hervor, dass die Verhandlungen zäh waren, fünf Jahre andauernd diskutiert wurde, bis sich jetzt endlich eine einvernehmliche Lösung fand. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder freut sich jetzt über die Planungssicherheit für die betroffenen Anbieter.

Der Vorstand der GEMA: Dr. Harald Heker, Lorenzo Colombini, Georg Oeller. (Fotos: GEMA)

Und der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker betrachtet den Gesamtvertrag für Video-on-Demand Angebote, als weiteren wichtigen Meilenstein in der Lizenzierung von Online-Angeboten.

Zudem zeige der Deal, dass auch im Online-Bereich angemessene Vergütungen vereinbar seien (was durchaus als ein Wink rüber zu Google betrachtet werden kann).

Die betroffenen Bitkom-Unternehmensmitglieder haben Glück im Unglück. Zwar gilt der Vertrag rückwirkend ab 1. Januar 2002 (12 Jahre!), sie kriegen aber einen Gesamtvertragsrabatt. Der jetzige Vertrag deckelt wohlgemerkt nur das Verkaufen oder Verleihen von Videos über Online-Dienste.

Noch nicht erfasst sind Abodienste, bei denen Filme für einen monatlichen Pauschalbetrag angeguckt werden können. Ebenfalls noch keine Einigkeit besteht bei ausschließlich werbefinanzierten Videodiensten. Es muss also noch viel weiterverhandelt werden.

Michael Nickles meint:

Wie jeder Bericht über die GEMA, wird auch dieser natürlich den Zorn schüren. Erst kürzlich hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), zu der auch die GEMA gehört, 13,19 Euro Urheberabgabe für private PCs beschlossen.

Filmfans die per PC gucken wollen, müssen also schon mal für die Hardware an GEMA und Co blechen. Da Online-Videotheken die GEMA-Gebühren gewiss auf die Kunden umlegen, müssen die dann also erneut an die GEMA blechen.

Und wer gekaufte Filme auf seinem PC dann auf einen Datenträger speichern oder brennen  will, muss dafür abermals abdrücken. So langsam sollte mal Schluss sein.

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Olaf19 robinx99 „Also die Preise für Serien finde ich grundsätzlich ...“
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Und spielt das Alter der Serie keine Rolle?

Hi Robin, auch wenn ich kein Fachanwalt für Urheberrecht bin: definitiv nein.

Wenn die Autoren der Serie(nfolge[n]) 70 Jahre tot sind, dann sind die Folgen "gemeinfrei", d.h. urheberrechtlich nicht mehr geschützt. Dann werden gar keine Lizenzen mehr fällig, vorher hingegen in voller Höhe. Da wird auch nichts "nach Alter gestaffelt".

Zum Vergleich: Es kommt häufig vor, dass die großen Elektronikfachmärkte ältere Titel bei Musik-CDs deutlich günstiger abgeben als aktuelle Titel. Das hat dann aber rein marktwirtschaftliche Gründe und ist die freie Entscheidung jeder Ladenkette. Das ist aber eine ganz andere Baustelle, die nichts mit Urheberrecht und Lizenzen zu tun hat.

Beim Thema "Unterscheidung nach Länge" muss ich passen. Das finde ich auch seltsam.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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