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News: Kompromiss mit Zähneknirschen

13,19 Euro Urheberabgabe für private PCs beschlossen

Michael Nickles / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Für privat genutzte PCs und Laptops müssen künftig 13,19 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgedrückt werden. Darauf haben sich die Verbände von Verwertungsgesellschaften und PC-Industrie nach dreijährigen Verhandlungen geeinigt.

Rückwirkend ab 1.1.2011 bis 31.12.2016 wurden folgende Vergütungssätze vereinbart: Verbraucher-PCs (10,55 Euro), Business PCs (3,20 Euro), PCs mit Display bis 12,4 Zoll (8,50 Euro) und Workstations (ab 1.1.2014, 3,20 Euro) - jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Aufteilung in verschiedene Klassen ist aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes notwendig. Der hat entschieden, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss.

Grund: mit Business-Geräten werden deutlich weniger Privatkopien angefertigt, als mit primär privat genutzten PCs.

Aus der Pressemitteilung der "Zentralstelle für Überspielungsrechte" ZPÜ geht hervor, dass es sich um eine vorläufige Einigung handelt. Zur Zusammenführung der Parteien habe geführt, dass sich beide für die Sichtweise des jeweils anderen geöffnet haben. Bei gutem Willen funktioniere das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland. Dennoch appeliert die ZPÜ an den Gesetzgeber, gesetzliche Grundlagen in der Sache zu schaffen.

Auch der IT-Herstellerverband Bitkom hat umgehend über die Einigung berichtet und erklärt, dass er die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt hält. Das System der Geräteabgabe sei im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Immerhin hätten Unternehmen und Verbraucher durch den getroffenen Kompromiss für die kommenden Jahre Rechtssicherheit.

Der Bitkom schätzt, dass durch die Einigung für die Jahre 2011 bis 2013, rückwirkend rund 240 Millonen Euro von den IT-Unternehmen an die Urhebervertreter fließen. Ab 2014 sei mit jährlichen Zahlungen in Höhe von 70 Millionen Euro zu rechnen.

Michael Nickles meint:

Als unmittelbar Betroffener (Journalist, Urheber, VG-Wort Mitglied) profitiere ich von solchen Entscheidungen/Einigungen, bin in dieser Sache also befangen. Auch ist mir klar, dass es beim Thema Urheberabgabe immer ein böses Geschimpfe gibt.

Generell sind diese Abgaben dafür gedacht, Urheber ein bisschen mitverdienen zu lassen, wenn an Geräten verdient wird, mit denen höchstwahrscheinlich teilweise auch urheberrechtliche Dinge für private Zwecke vervielfältigt werden

Der klassische Fall sind  Fotokopierer, deren Hersteller/Aufsteller pro Kopie einen winzigen Bruchteil ihrer Einnahmen an die Urheberverbände abführen. Dieser Fall ist für den einen oder anderen vielleicht noch verständlich.

Im Laufe der Zeit wurde die Urheberabgabe auf moderne Vervielfältigungsgeräte und Datenträger ausgedehnt: Scanner, Drucker, Brenner, Rohling, Speicherkarten und Sticks und dergleichen. Das ist dann schon die Ecke, bei der die Masse laut "Abzocke" brüllt.

Bei der Abgabe auf PCs und Laptops wird das Gebrüll jetzt gewiss besonders laut werden. Ganz einfach wegen der Frage, was einen PC eigentlich zu einem Vervielfältigungsgerät macht. Ist ein DVD-Brenner darin verbaut, dann muss für den Brenner bereits eine Abgabe geblecht werden - und für Rohlinge dann sowieso. Wird mit dem PC auf einen USB-Speicherstick kopiert, dann wurde für den Speicherstick ebenfalls bereits eine Abgabe gezahlt. Warum also für den PC nochmal bezahlen?

Eine sinnvolle Diskussionsgrundlage ergibt sich eventuell bei einem Blick auf den Wikipedia-Beitrag zur Pauschalabgabe. Dort ist aufgelistet, für welche Dinge welche Abgaben anfallen. Daraus geht hervor, dass für "Multimedia-Festplatten", Netzwerkfestplatten und externe Festplatten Abgaben anfallen, "normale" Festplatten werden aber nicht erwähnt. In jedem typischen PC ist aber eine normale Festplatte (oder SSD) drinnen.

Ist das vielleicht der Knackpunkt, warum für PCs jetzt extra abgedrückt werden muss? Beim Blick in die Wikipedia-Auflistung ist mir dazu was aufgestoßen. Dort wird auf ein Dokument der ZPÜ verwiesen, aus dem hervorgeht, dass auch für TV-Geräte Gebühren in Höhe von 13 Euro anfallen, wenn sie über eine Aufzeichnungsfunktion auf externe Festplatten verfügen. Für externe Festplatten fallen allerdings ebenfalls Abgaben an (7 Euro kleiner als 1 TByte, 9 Euro darüber).

Ich finde es schon arg befremdlich, dass bereits für die Aufnahmetauglichkeit eines Fernsehers gezahlt werden muss. Welche Argumentation da dahinter steckt, ist mir schleierhaft.

Sollte im Fall der PCs nicht wegen deren Festplatte/SSD, sondern wegen der "nackten Rechen-Hardware" geblecht werden müssen, dann halt ich die Abgabe für falsch. Ein wenig mehr Erklärung seitens der ZPÜ wäre auf jeden Fall wünschenswert.

 

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Hallo mawe, ... Kabelschrat