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Streaming & Abmahnung?

Pumbo / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde!

Wir machen hier als Nichtjuristen bei der ganzen Betrachtung zu diesem Problemkomplex den Fehler, die technische Seite des Cachen von Webinhalten mit gesetzlichen Vorgaben zum Urheberrecht in Einklang zu bringen.

So ein Ansatz geht in sofern oft in die Hose, dass man Zielsetzung und allgemeine juristische Interpretation rechtlicher Vorschriften als juristischer Laie außer Acht läßt bzw. lassen muß, da man das als Fachfremder nicht wissen kann. Daß dieses Wissen aber essentiell wichtig ist, sieht man daran, daß man auch in Zeiten optimalen Gestzestextzugang samt Suchfunktionen etc. Immer noch Juristen mit genau diesen Kenntnissen braucht.

Die Intention des Gesetzgebers ist in diesem Fall klar das Verhindern der Verfielfältigung geschützter Werke. Das bedeutet technisch, dass man entspr. Datensätze nicht räumlich oder zeitlich übermitteln kann. Das aber ist beim technisch notwendigen Zwischenspeichern nicht möglich, da ich hiervon nicht ohne weiteres (im Sinne über die üblice Rechnernutzung , wie sie z.B.an einem iPad beim Surfen, hinaus) eine Kopie bzw. Eine Version auf Datenträger fertigen kann. Streamen kann also gar keine Urhebrechtsverletzung im Sinne "Raubkopieren" sein.

Kommt noch hinzu, daß rein technisch es immer bei der Verarbeitung digitaler Video- und Audioinhalte zu Speichervorgängen kommt, die sich u.a. in Latenz ausdrücken. Jedes Handy, Telefon, TV etc. ist davon betroffen. Da ich aber das Recht am eignen Wort habe, könnte ich so für jedes Handytelefonat etc. Urheberrechtsverletzungen konstruieren, was natürlich Blödsinn ist.

Rechtlich also alles unhaltbar.

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