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News: Zu dumm zum Abmahnen?

Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig

Michael Nickles / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Die aktuelle Pornoabmahnungswelle ist voraussichtlich aufgrund "ganz schnöder handwerklicher Mängel" der abmahnenden Kanzlei zum Scheitern verdammt. Anwalt Thomas Stadler erklärt im Internet-Law-Blog, die Vorgabe von  § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 des Urheberrechtsgesetzes werde nicht eingehalten. Dort heißt es:

"Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise… wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht."

Genau das soll bei den betreffenden Abmahnungen laut Stadler nicht der Fall sein und die Abmahnungen seien deshalb ungültig. Stadler verweist in diesem Fall auch auf die Neureglung  § 97a Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes. Die lautet:

"(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt."

Sollten sich die Abmahnungen tatsächlich als unberechtigt erweisen, können Betroffene angefallene Kosten also beim Abmahner geltend machen. Das ist in diesem Fall die "The Archive AG". Da die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat, seien Klagen aufgrund des geringen Forderungsbetrags aber wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Michael Nickles meint:

Ein Gericht trifft recht offensichtlich wegen Inkompetenz eine falsche Entscheidung, die angeordnete Herausgabe der Nutzerdaten beruht also auf einem Justizirrtum. Dennoch dürfen diese unberechtigt erhaltenen Daten wohl für die Abmahnung genutzt werden. Und es kommen noch viele Fragen hinzu.

An erster Stelle gewiss, wie die IP-Adressen angeblicher Pornokonsumenten überhaupt ermittelt wurden. Eine These dazu gibt es hier von Xafford: Wie werde ich schnell reich? Gewissen nicht erforderlich!

Was mich besonders ankotzt, ist die Nummer mit der Schweiz. Wer genug Kleingeld hat, kann dort anscheinend mühelos eine AG gründen und ist vor deutschen Justiz-Zugriffen dann eine gute Ecke entfernt. Aus der Schweiz heraus in Deutschland abzukassieren scheint mühelos zu gehen. Aber Geld aus der Schweiz zu holen - in diesem Fall die Rückforderung unberechtigter Abmahnungskosten - ist sinnlos.

Es ist übrigens auch bei höheren Beträgen relativ sinnlos! Zum einen sind Anwälte in der Schweiz drecksteuer. Und weigert sich ein Unternehmen in der Schweiz dann zu zahlen und es kommt zur Vollstreckung, dann kriegt man die Kohle zwar, aber das zuständige Gericht räumt für die Aufwandskosten nur eine (zu geringe) Entschädigungspauschale ein.

Am Ende blecht man dann (mal grob geschätzt) 2.000 Euro um 1.000 Euro einzutreiben - wirtschaftlich also ein völlig sinnloses Geschäft. Was mich auch ankotzt, ist das längst ausufernde Geblogge deutscher Anwälte. Die stürzen sich gierig auf jeden Vorfall im Internet und liefern dann am Fließband ihre Meinung und Einschätzung zur Sache, um sich medial zu inszenieren und für ihre Kanzlei Werbung zu machen.

Denn auch für die "guten Anwälte" sind Abmahnungen natürlich ein Bombengeschäft, weil Betroffene immer blechen müssen - egal ob sie verlieren oder gewinnen. Und auch Gerichte kassieren ihre Gebühren bei Verfahren immer - weil es generell immer einen Verlierer gibt, der zahlen muss.

Mir scheint, es besteht einfach kein Interesse (unter anderem) das Abmahnungsübel an der Wurzel zu packen. Im Hinblick auf die aktuelle Sachlage im Fall der Redtube-Pornoabmahnungen empfehle ich Betroffenen ausdrücklich eigene Anwaltskosten zu vermeiden und einfach nichts zu tun. Also, auf das Abmahnungsschreiben einfach nicht zu reagieren.

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Systemcrasher Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Aus der Schweiz heraus in Deutschland abzukassieren scheint mühelos zu gehen. Aber Geld aus der Schweiz zu holen - in diesem Fall die Rückforderung unberechtigter Abmahnungskosten - ist sinnlos.

Seit der Sache mit den Steuerhinterziehungs-CDs wissen wir doch alle:

 

Die Schweiz ist ein Schurkenstaat! Also, warum wundern?

 

Denn auch für die "guten Anwälte" sind Abmahnungen natürlich ein Bombengeschäft, weil Betroffene immer blechen müssen - egal ob sie verlieren oder gewinnen. Und auch Gerichte kassieren ihre Gebühren bei Verfahren immer - weil es generell immer einen Verlierer gibt, der zahlen muss.

Du kennst das doch:

 

Treffen sich 2 Anwälte. Der eine völlig geknickt.

Fragt der eine: "Was ist denn mit dir los. Geht es Dir nciht gut?"

Der angesprochene: "Mir geht es erbärmlich. Ich kann nicht klagen!"

 

Aber im Ernst: Diese Abzocke ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Man kann hierzulande kaum noch Luft holen ohne dazu einen Anwalt zu benötigen. :(

 

Also, auf das Abmahnungsschreiben einfach nicht zu reagieren.

Das kann ich aber nicht empfehlen. Auch wenn die Abmahnung unberechtigt ist, reagiert man nicht drauf, kann das als "stillschweigende Zustimmung des Vorwurfes" gelten.

Hierzulande wurde nämlich das Rechtsprinzip auf den Kopf gestellt. Nicht der Kläger muß beweisen, daß der Beklagte schuldig ist, sondern der Beklagte muß beweisen, daß er unschuldig ist.

 

Daß das Rechtsbeugung ist, ist klar. Aber es ist halt so. :(

 

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