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andy11 torsten40 „Man sollte sich vielleicht mal fragen, ob die ...“
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Zitat aus deinem Link:

"Dem Urteil zufolge handelt der Geschäftsführer fahrlässig, wenn er keine Vorkehrungen wie Vorabkontrollen schafft, die verhindern, dass die Software mit einer rechtsverletzenden Funktionalität angeboten wird."

Den Satz ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.

Gruß Andy

Kleine Taten, die man ausfuert, sind besser als grosse die man plant.
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