Viren, Spyware, Datenschutz 11.242 Themen, 94.693 Beiträge

Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.

Peter205 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hilfe! Wer kann mir Helfen? Ich bekomme folgende Zahlungsaufforderung. Habe bei dieser Firma nichts bestellt, es befindet sich auch Software dieser Firma auf dem PC. Wie kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?
Gruß Peter205

Lieber Kunde,
leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung bisher weder durch Zahlung noch durch eine Erklärung für das Ausbleiben dieser, reagiert.
Dies bedeutet einen gesetzlichen einseitigen Vertragsbruch Ihrerseits. Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anklagen. Wir schenken Ihnen jedoch noch eine letzte Chance, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem Sie unverzüglich die ausstehende Summe in Höhe von 397,00 Euro an uns überweisen.
Die Daten sowie die rechtlichen Hinweise sehen Sie in der Anlage.
Nach geltendem Recht sind wir in der Lage, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Mahnkosten) gehen zu Ihren Lasten.
Paketnummer: 11136125
Lieferdatum: 03.05.2013
27 Mai 2013 6,00 Euro Mahngebühren
Gesamtbetrag: 397,00 Euro

bei Antwort benachrichtigen
Ja -groggyman- groggyman
mawe2 Peter205 „Danke werte User für die Antworten. War zwischenzeitlich, ...“
Optionen
Der Polizeibeamte erklärte mir: Bei einer echten Abmahnung erhält man eine Abmahnung in Form einer .doc Datei.

Das halte ich für ein Gerücht!

1. Können Mahnungen mit einer normalen eMail gar nicht rechtssicher zugestellt werden - egal, welches Dateiformat der Anhang hat.

2. Wäre eine doc-Datei genau so geeignet, Malware zu verbreiten wie eine zip-Datei.

3. Würde der Absender einer doc-Datei voraussetzen, dass Du Word oder eine andere doc-kompatible Software besitzt, was natürlich nicht zwingend der Fall sein muss.

4. Ist eine Abmahnung etwas ganz anderes als eine Mahnung. Und hier geht es doch um eine Zahlungserinnerung, also eine Mahnung!

Man darf auch der Polizei nicht alles glauben...

Gruß, mawe2
bei Antwort benachrichtigen